Mit einem Anteil von fast 30 Prozent machen Erwerbstätige einen großen Anteil an allen Hartz IV Leistungsempfängern aus. Wie bekannt wurde, will die Bundesregierung nun bei den Hartz IV Aufstockern massive Kürzungen vornehmen.
Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, wurden im Bundestag in erster Lesung bereits Änderungen beraten, die bei Erwerbstätigen, die aufstockend zusätzliche Hartz IV Leistungen erhalten, um ihr Existenzminimum zu sichern, erhebliche Einschnitte vorsehen.
Fahrtkosten Freibetrag so gestrichen werden
Hartz IV Aufstocker, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich mehr als 100 Euro aufwenden müssen, wurde bisher ein monatlicher Fahrtkosten-Pauschbetrag von 15,33 Euro gewährt. Insgesamt wurden also 115,33 Euro vom Einkommen nicht auf die Hartz IV Leistungen angerechnet. Dieser Fahrtkosten-Pauschbetrag soll nach dem Willen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) wegfallen, was für Betroffene (insgesamt rund 200.000 Mernschen lt. BAMS) einen Verlust von 183,96 Euro jährlich bedeuten würde.
Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KoS) schätzt die Einsparungen der Regierung durch diese Maßnahmen auf etwa 40 Millionen Euro jährlich und kritisiert, dass hier Einschnitte auf Kosten von Hartz IV Leistungsempfängern geplant werden, die Leistungsbereitschaft durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und den damit verbundenen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit zeigen.
Dagegen hält das BMAS, dass es sich um keine gesetzliche Norm handeln würde sondern lediglich um eine Umsetzung in den Durchführungsverordnungen. Weiterhin wehrt sich das BMAS dagegen, dass hier das Ziel verfolgt werde, Kostensenkungen vorzunehmen und verweist darauf, dass die geplanten Änderungen dem Bürokratieabbau dienen würden. Allerdings räumte es auch ein, dass es durch den Bürokratieabbau auch zu Kürzungen kommen könne.
Gesteigerte Mitwirkungspflichten bei Aufstockern
Zudem ist geplant, die Mitwirkungspflichten von Hartz IV Aufstockern zu steigern. Wie Martin Künkler in der „Berliner Zeitung“ weiter erklärt, soll Aufstockern mit schwankendem Einkommen der verrechnungsfreie Teil der Sozialleistungen erst monatlich im Nachhinein ausgezahlt werden – und dies nur, wenn Betroffene es auch beantragen. Hier weist das BMAS jedoch darauf hin, dass Jobcenter ohnehin angehalten sind, nach Ablauf des Bewilligungszeitraums abschließend über den anrechnungsfreien Arbeitslohn zu entscheiden, und dies zu Gunsten des Leistungsberechtigten.
Die Regelung, dass Hartz IV Aufstocker ihren anrechnungsfreien Anteil beantragen müssen, ist jedoch neu. Unterlässt ein Betroffener diesen Antrag, geht ihm Geld verloren. Aber auch diese Schritte begründen das Ministerium mit dem Bürokratieabbau. So soll die Durchführung der Bestimmungen vereinfacht werden, wodurch nach Ansicht des Ministeriums mehr Kapazitäten für die Vermittlungen in den Arbeitsmarkt frei würden.