Unter dem Deckmantel „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ plant das Bundessozialministerium unter der Führung von Andrea Nahles (SPD) Änderungen bei den Hartz IV Regelungen. Eine davon ist die Kürzungen von Leistungen für Alleinerziehende.Alleinerziehende, meist Mütter, die im Hartz IV Bezug stehen, könnte die geplante Reformierung des SGB II finanziell sehr hart treffen. Geplant ist nämlich, dass für jeden Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld des Kindes anteilig gekürzt wird. Pro Tag macht das bei einem Kind bis sechs Jahre 7,90 Euro, bei Kindern bis 14 Jahren 9,00 Euro und bei Kindern bis 17 Jahren 10,20 Euro aus. Ist ein neunjähriges Kind beispielsweise zehn Tage im Monat beim Vater, würden der Mutter 90 Euro gekürzt werden. Diesen gekürzten Teil bei der Mutter kann dann der Vater für sich beim Jobcenter einfordern, sofern er auch im Hartz IV Bezug steht. Allerdings sollen der Mutter diese Beträge auch gekürzt werden, wenn der Vater nicht im Leistungsbezug steht.
Auch bisher mussten Alleinerziehende mit Streichung von Kürzungen des Sozialgeldes für das Kind rechnen, wenn es im Rahmen des Umgangsrechts beim Vater war. Jedoch handelte es sich lediglich um eine Verwaltungspraxis, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wurde. Nun sollen diese Kürzungen aber schwarz auf weiß in den Gesetzestext des SGB II aufgenommen werden. Ein harter Schlag für die Alleinerziehenden, denn von ihnen sind gut 40 Prozent voll oder aufstockend auf Hartz IV Leistungen angewiesen.
Gemeinsames Erziehen wird bestraft
Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Brantner, ist empört. „Man wird das gemeinsame Erziehen nicht fördern, wenn man es finanziell bestraft. Was da jetzt geplant ist, ist ein massiver Negativanreiz dafür, mehr Zeit mit dem Vater zu verbringen“, erklärte sie gegenüber der „Welt“.
„Diese Reform geht klar gegen eine partnerschaftliche Aufteilung nach der Trennung. Es verwundert mich sehr, dass die SPD so etwas vorantreibt – allen voran Frau Schwesig, die sich sonst immer gerne als Vorkämpferin der Alleinerziehenden inszeniert“, so Brantner weiter.
Insgesamt wären 628.000 Haushalte von dieser Regelung betroffen, von denen 21.000 sogar in einer Vollzeitbeschäftigung arbeiten und mangels genügend Einkommen mit Hartz IV aufstocken müssen.
Grüne fordern höhere Leistungen
Die Grünen Bundestagsfraktion fordert dagegen höhere Leistungen für getrennt lebende und gemeinsam erziehende Eltern. „Es wird vieles doppelt benötigt, wenn Kinder zwischen zwei Haushalten wechseln: zwei Kinderzimmer, zweimal Kleidung und dazu noch die Alltagsutensilien“, so Franziska Brantner. Nach dem Willen der Grünen sollen eben diese doppelten Kosten durch höhere Bedarfe bei Hartz IV Bezug gedeckt werden. So soll das gesamte Sozialgeld beim alleinerziehenden Elternteil ungekürzt verbleiben und der andere Elternteil, der das Umgangsrecht ausübt, soll zusätzlich einen Mehrbedarf erhalten.
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Weitere Einschnitte geplant durch die „Rechtsvereinfachungem im SGB II“: Verschärfung geplant: Hartz IV Sanktionen bis zu 4 Jahre