Der Hartz IV Regelsatz ist zu niedrig bemessen, um die tatsächlichen Kosten für Strom zu decken. Im Bundesdurchschnitt sind die Stromkosten in einem Single-Haushalt um 27 Prozent höher, als der von der Regierung vorgesehene Anteil der für Wohn- und Haushaltsenergie im Regelbedarf der Grundsicherung.
Wie das Vergleichsportal „Check24“ ermittelte, zahlen Empfänger von Hartz IV Leistungen durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 Prozent jährlich drauf , die sie zusätzlich aus dem Regelbedarf bei anderen Posten einsparen müssen. Eine große Verbesserung konnte die Anpassung des Hartz IV Eck Regelsatzes zum 01.01.2016 nicht herbeiführen. Die minimale Anpassung konnte das Defizit zwischen Grundsicherung und Stromkosten durchschnittlich nur um sieben Prozent senken. In Bremen hat sich durch die Strompreiserhöhung das durchschnittliche Defizit sogar um 30 Prozent, wie „Check24“ berichtet.
Ostdeutschland stärker betroffen
Da die Strompreise bundesweit sehr variieren, ergeben sich auch für die Bundesländer verschiedene Defizite. So ist die Differenz zwischen Hartz IV Regelsatz und den tatsächlichen Strompreisen mit fast 130 Euro bzw. 32 Prozent Defizit in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen am größten. Dagegen beläuft sich die Unterdeckung in Bremen auf knapp über 70 Euro bzw. 17,5 Prozent. In Berlin müssen Hartz IV Empfänger fast 23 Prozent für den Strom draufzahlen, hier fehlen im Regelbedarf monatlich 7,73 Euro bzw. 92,76 Euro jährlich.
Übersicht der Unterdeckung für Strom im Hartz IV Regelsatz
Im Regelsatz sind für einen Alleinstehenden für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung vom Gesetzgeber 8,36 Prozent vorgesehen, was bei der aktuellen Eck-Regelleistung von 404 Euro ab 2016 monatlich 33,77 Euro ergibt (im Diagramm orange). Der rote Wert im Diagramm ist der Betrag, den Hartz IV Leistungsbezieher durchschnittlich monatlich zu den Stromkosten draufzahlen müssen.
Bei der Ermittlung der Werte für die durschnittlichen Stromkosten geht das Vergleichsportal „Check24“ von einem Ein-Personen-Haushalt aus, der jährlich 1.500 kWh Strom verbraucht.
Positive Entwicklung zum Vorjahr
Im Vergleich zum Vorjahr kann eine leichte positive Entwicklung im Verhältnis Regelsatz und tatsächlicher Stromkosten wahrgenommen werden. Zum einen liegt dies in der Anpassung des Hartz IV Regelsatzes um fünf Euro zum Jahreswechsel. Zum anderen sind die durchschnittlichen Strompreise gesunken. So konnte das Defizit zwischen Anteil in der Regelleistung und tatsächlichen Stromkosten mit einem Minus von 17 Prozent am stärksten in Sachsen gesenkt werden, wohingegen in Bremen trotz der Regelsatzanpassung die Stromkunden 30 Prozent mehr als im Vorjahr zahlen müssen.
Das Vergleichsportal weist darauf hin, dass mit einem Wechsel vom örtlichen Grundversorger zu alternativen Stromanbietern deutliche Ersparnisse zu verbuchen sind. Im Bundesdurchschnitt hat Check24 ermittelt, dass eine Ersparnis für einen Ein-Personen Haushalt von 94,20 Euro jährlich möglich sei. In Rheinland-Pfalz könnten den Berechnungen zu Folge Stromkunden am meisten mit einem Anbieterwechsel sparen, hier wären im Schnitt sogar 125,64 Euro jährliche Ersparnis drin.
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Dass der Hartz IV Regelsatz nicht anhand der aktuellen Werte ermittelt wird, weiß auch die Bundesregierung. Aber wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte, will man sich erst in 2017 der Sache annehmen. Lesen Sie hierzu auch: Widerspruch gegen Hartz IV Regelsatz erheben