Obwohl die Sanktionen der Jobcenter zu Recht in ständiger Kritik stehen, hat nur ein sehr geringer Anteil der Leistungsbezieher die Kraft, sich gegen die Behörde aufzustellen und Hartz IV Widerspruch gegen auferlegte Strafen einzulegen.
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Nur 5% wehren sich gegen Hartz IV Sanktionen
Hartz IV Sanktionen kann man nichts Positives abgewinnen, wenn man bedenkt, dass sie das gesetzliche Existenzminimum kürzen. Häufig werden diese von Jobcentern wahllos und als Druckmittel ausgesprochen, teilweise für kleinste Fehltritte der Betroffenen. Umso erschreckender ist es, dass sich nur sehr wenige Menschen gegen diese Sanktionen aufstellen. Wie der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD) in einer Pressemitteilung berichtet, sind es lediglich fünf Prozent der Hartz IV Betroffenen, die mit einer Sanktion belegt werden. Dabei muss man bedenken, dass die existenzbedrohenden Sanktionen regelmäßig 30 Prozent des maßgeblichen Hartz IV Regelsatzes betragen, das Existenzminimum damit um fast ein Drittel kürzen.
Wie der DSD kritisiert, werden rund 40 Prozent der Hartz IV Sanktionen verhängt, ohne dass es überhaupt eine rechtliche Grundlage oder Rechtfertigung geben würde. „Der Grund, warum so viele Fehler passieren liegt in den sich ständig ändernden Ausführungsbestimmungen. Jährlich, so berichtet es die Hamburger Hartz-IV-Rebellin, Inge Hannemann, gebe es bis zu 1.000 Änderungen. Kein Wunder, dass die Jobvermittler so viele Fehler machen“, erklärt der der Geschäftsführer des DSD.
Finanzielle und existenzgefährdende Notlage
Wer mit Hartz IV lebt, ist in ständiger finanzieller Existenznot. Geht man nun von einem monatlichen Regelsatz (bei einem Alleinstehenden) aus, der 404 Euro beträgt, liegt eine 30-prozentige Kürzung bei 121,20 Euro monatlich. Gekürzt wird für drei Monate, so dass der/ die Betroffene nur 282,80 Euro für den ganzen Monat zur Verfügung haben – nicht einmal zehn Euro am Tag!
„Wenn ein Jobcenter 30 Euro vom Leistungsempfänger zurückfordert, ist das für sie nicht mehr als eine rechnerische Spielerei“, erklärt Hoffmann. „Für den Betroffenen aber ist es eine echte Katastrophe.“ Der DSD lässt seit Jahren – für Betroffene kostenlos – Bescheide und Sanktionsbescheide prüfen. Dieses Angebot sollten Hartz IV Empfänge unbedingt in Anspruch nehmen. „Die positive Bilanz unserer Arbeit spricht für sich“, sagt der DSD Chef.
Gleichzeitig betont er, dass es wichtig sei, Hartz IV Sanktionen nicht einfach hinzunehmen sondern sich dagegen zu wehren. Hoffmann glaubt, dass sich nur so wenige gegen die Strafkürzungen des Leistungsträgers wehren, weil sie glauben, noch mehr Ärger mit dem Jobcenter zu bekommen und aus diesem Grund resignieren. Seiner Meinung nach lässt sich die gesamte Sanktionspraxis nur ändern, in dem der Widerstand gegen die verhängten Strafen steigt. Dabei gibt er zu bedenken, dass unliebsame Hartz IV Kunden häufiger in Ruhe gelassen werden, da sich Jobcenter nicht noch mehr Verwaltungsaufwand auferlegen wollen.
Hartz IV Sanktionen fördern Billig-Lohn-Sektor
„Sanktionen sollen den Druck auf die Menschen erhöhen, irgendeinen Job als Billiglöhner oder Leiharbeiter anzunehmen. Diese vermeintliche Chance auf eine Rückkehr in das Berufsleben ist für mich nichts weiter als die Erhaltung des fragwürdigen Billiglohn-Sektors, der den Betrieben die Gewinnspannen erhöht. Und meiner Meinung nach ist das Hartz-IV-System sozusagen die Produktionsstätte für billige Arbeit“, so Uwe Hoffmann. Daher der Appell des Geschäftsführers, sich gegen die Ungerechtigkeiten zu wehren und für sein Recht zu kämpfen.
Wer sich über das Angebot des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD) erkundigen möchte, kann dies unter www.mehr-hartz4.net tun.