Hartz IV Betroffenen blühen zukünftig massive Verschärfungen. Wie bekannt wurde, plant die Bundesregierung, Hartz IV Sanktionen deutliche Rückforderungen, die sich auf bis zu vier Jahre erstrecken können.
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4 Jahre Hartz IV Sanktionen!
Geht es nach dem Wollen der Bundesregierung, könnte die Praxis der Hartz IV Sanktionen deutlich verschärft werden, wie „neues deutschland (nd)“ berichtet. Die Zeitung bezieht sich dabei auf einen Gesetzesentwurf von Anfang Februar, welcher vom Bundeskabinett beschlossen wurde und . Aus diesem geht hervor, dass Jobcenter künftig Hartz IV Sanktionen, die bei Aufgabe einer Tätigkeit bzw. Nichtantritt einer Stelle aufgebrummt werden, über vier Jahre verhängen könnten. Dabei ist die Rede von „Ersatzansprüchen bei sozialwidrigem Verhalten“.
Geplantes Inkrafttreten zum 01.08.2016
Konkret bedeutet dies, dass ab dem geplanten Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zum 01.08.2016 es für Hartz IV Betroffene sehr teuer werden kann, wenn sie eine zumutbare Tätigkeit ablehnen oder aus personenbezogenen Gründen gekündigt werden. Dann würde nach dem Willen der Regierung (9. SGB II ÄndG) zu der ohnehin dreimonatigen Hartz IV Sanktion noch ein Rückforderungsanspruch aufgrund sozialwidrigen Verhaltens hinzukommen, der gemäß § 34 Abs. 3 SGB II erst drei Jahre nach Ablauf des Jahres erlischt, in dem er entstanden ist. Demzufolge können es, je nachdem wann die Sanktion eingetreten ist, rechnerisch bis zu vier Jahre werden. Und da prinzipiell jede Hartz IV Sanktion aufgrund sozialwidrigen Verhaltens ausgesprochen wird, dürfte diese Regelung praktisch jeden sanktionierten Hartz IV Leistungsempfänger betreffen.
Sozialrechtsexperte warnt
Welches Ausmaß eine solche Regelung nehmen könnte, wird bei der Prognose des Sozialrechtsexperten Harald Thomé (www.tacheles-sozialhilfe.de) klar. Gegenüber „nd“ warnt Thomé, dass innerhalb von fünf Jahren die Hälfte der Hartz IV Bezieher mit Rückforderungsansprüchen von Jobcentern belegt werden.
Ministerium hält sich bedeckt
Wie „nd“ berichtet, hält sich das Ministerium mit Aussagen über eine solche Regelung zurück, wollte dieses Vorhaben aber auch nicht dementieren. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesarbeitsministeriums werde man Gesetze ausführlich kommentieren, wenn diese spruchreif und bereits konkret sind.
Ursprünglich wurden die Machenschaften durch gegen-hartz.de entdeckt, siehe dazu auch http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alg-ii-kuenftig-4-jahre-hartz-iv-sanktionen.php