Zum Inhalt springen

Gericht stoppt gnadenloses Jobcenter: Mehr Hartz IV für Untergewichtige

Wer krankheitsbedingt untergewichtig ist, hat beim Jobcenter in Emden nichts zu lachen. Einem 25-Jährigem, der aufgrund einer chronischen Erkrankung stark untergewichtig ist, gewährte das Jobcenter den dringend benötigten Mehrbedarf für teure Nahrung nicht.

Chronische Erkrankung

Der Mann aus Emden beantragte bei seinem Jobcenter einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, da er aufgrund einer chronischen Erkrankung stark untergewichtig ist. Bei einer Größe von 1,78m bringt der Ostfriese gerade einmal knapp über 50 Kilogramm auf die Waage. Das entspricht einem Body-Mass-Index von lediglich 16. Wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet, lehnte das Jobcenter den Antrag mit Hinweis auf eine amtsärztliche Stellungnahme ab.

Jobcenter gnadenlos – Amtsarzt untersucht Mann nicht

Kaum zu glauben: Der Amtsarzt hatte in seine Beurteilung weder die vorhandenen Arztberichte einbezogen noch hat er den 25-Jährigen selbst untersucht. Dabei haben Fachärzte dem Mann eine chronische Erkrankung bescheinigt, die ein Untergewicht zur Folge hat. Dennoch lehnte das Jobcenter den Antrag ab und wurde daraufhin vom Hartz IV Empfänger verklagt.

Sozialgericht Aurich nordet Jobcenter ein

Das Sozialgericht Aurich (Az: S 55 AS 100/14 vom 25.08.2015) gab dem jungen Mann aus Emden recht und nordet mit dem Urteil zugleich das Jobcenter ein. Denn die amtsärztliche Stellungnahme, auf die sich das Jobcenter in seiner Entscheidung berufen hat, war für das Sozialgericht nicht von Bedeutung. Nach Ansicht des Gerichts belegen die Berichte der Fachärzte bereits eine chronische Erkrankung. Zudem sieht das Sozialgesetzbuch in § 30 Abs. 5 SGB XII bereits einen Anspruch auf Mehrbedarf in angemessener Höhe für Kranke vor, sofern sie auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind.

Empfehlungen zu kostenaufwändiger Ernährung

Wer aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen ist, der kann auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostenzulagen in der Sozialhilfe zurückgreifen. Danach ist ein Betrag angemessen, der ausreicht, um die im Regelsatz nicht berücksichtigten und auch nicht berücksichtigungsfähigen Mehrkosten voll zu decken, die dem Hilfeempfänger durch die von ihm aus gesundheitlichen Gründen einzuhaltende spezielle Ernährung entstehen, heißt es in einem Auszug aus den Empfehlungen.

Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Aurich steht dem Hartz IV Empfänger endlich ein Anspruch auf höhere Leistungen gegen das Jobcenter Emden zu. Traurig, dass chronisch Kranken solche Steine in den Weg gelegt werden.

Lesen Sie zum Thema: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung