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Jobcenter knickt ein und zieht 10 Cent Hartz IV Klage zurück

Scheinbar ist das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis durch den medialen Druck eingeknickt und zieht seine lächerliche Klage wegen 10-Cent Hartz IV Leistungen vor dem Bundessozialgericht zurück.

Erst am Dienstag haben wir darüber berichtet, dass das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis Beschwerde beim Bundessozialgericht einreichen möchte. Es geht um eine Hartz IV Auszahlung von 10 Cent aus dem Jahre 2012, die eine Leistungsempfängerin fordert. Ursprünglich forderte eine Hartz IV Empfängerin über 100 Euro Leistungen. Zu diesem Sachverhalt wurde das Jobcenter Unsrut-Hainich-Kreis erstinstanzlich zu einer Nachzahlung von 10 Cent verdonnert. Der Leistungsträger weigerte sich und zog weiter zum Landessozialgericht Thüringen.

Hartz IV Centbeträge sollen keine Sozialgerichte beschäftigen

Die Erfurter Landessozialrichter  hatten jedoch nur – aus verständlichen Gründen – nur eine Absage für das Jobcenter (Az.: L 9 AS 1432/12) . Die Richterbank sah es nicht als gerechtfertigt an, wegen solcher Kleinstbeträge, Gerichte zu beschäftigen.

Danach hatte das Jobcenter angekündigt, mit einer Beschwerde vor das Bundessozialgericht zu ziehen. Durchaus glaubwürdig, wenn man bedenkt, dass eben jenes Jobcenter schon einmal in 2013 wegen 15 Cent vor das höchste deutsche Sozialgericht gezogen ist. Angesichts der enormen Verschwendung von Steuermitteln und Ressourcen, gab es einen recht großen Aufschrei in den Medien über diesen skurrilen Rechtsstreit.

Jobcenter zieht Beschwerde zurück

Am Mittwoch dann teilte das Jobcenter mit, es habe die Beschwerde beim Kassler Bundessozialgericht zurückgezogen. „Wir sind keine Behörde, die aus „Prinzipienreiterei“ gegen Hartz-IV-Empfänger vorgeht und Steuergelder für Klagen verschwendet“, erklärte die Behörde.

Das Jobcenter erklärte aber im gleichen Zug, dass es selbst von Anwälten genau wegen solcher Kleinstbeträge im Centbereich verklagt wurde. Diese Fälle häuften sich nach eigenen Angaben in die Tausende. Mit dem ursprünglich angestrebtem Verfahren vor dem BSG wollte das Jobcenter eine Grundsatzentscheidung erreichen und sich dadurch vor den zahlreichen Klagen schützen. Da mittlerweile eine Grundsatzentscheidung vorliegt, dass Klagen wegen Cent-Beträgen unzulässig seien, hat das aktuelle Verfahren an grundsätzlicher Bedeutung verloren, so eine Sprecherin.