Zum Inhalt springen

Hartz IV Familienversicherung ab 1.1.2016 gestrichen

Seit dem 01. Januar 2016  gibt es keine Familienversicherung mehr für Hartz IV Empfänger. Alle Leistungsbezieher, die bisher noch in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung familienversichert waren, sind nunmehr eigenständiges Mitglied einer Krankenkasse.

Auswirkungen für Hartz IV Empfänger

Bis auf den Status bei der Krankenkasse ändert sich für die meisten Hartz IV Empfänger nichts. Allerdings steht Leistungsbeziehern nunmehr ein Wahlrecht bei den Krankenkasse zu, sodass sie als eigenständiges Mitglied nicht mehr an die bisherige Krankenkasse gebunden sind, bei der sie zuvor familienversichert waren. Aus Beitragssicht ist ein Wechsel für Hartz IV Empfänger nicht erforderlich, selbst bei höheren Zusatzbeiträgen haben Leistungsbezieher grundsätzlich keinen individuellen Zusatzbeitrag zu zahlen, so die Bundesagentur für Arbeit.

Beim Jobcenter über Status informieren

Wer sich selbst nicht um eine neue Krankenkasse bemüht, den meldet das Jobcenter zwei Wochen nach dem Eintritt der Versicherungspflicht automatisch bei der Krankenkasse wieder an, bei der er vor der Familienversicherung versichert war.

Allerdings kann bis Mitte Januar 2016 jeder betroffene Hartz IV Empfänger selbst eine Krankenkasse auswählen und nach Anmeldung dem Jobcenter einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Ratsam ist es jedoch, vorab den aktuellen Status beim Jobcenter zu erfragen, um eine unnötige Doppelanmeldung zu vermeiden.

Krankenkassenwechsel sinnvoll?

Lohnen kann sich ein Krankenkassenwechsel für Leistungsbezieher, die beispielsweise auf bestimmte Naturheilverfahren zurückgreifen möchten. Hier kann sich der Leistungsumfang der Krankenkassen unterscheiden, sodass sich ein Wechsel im Hinblick auf die verschiedenen Kostenerstattungen lohnen kann.