Der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und das Deutsche Kinderhilfswerk sind sich einig: die seit Januar 2016 geltende Regelsatzerhöhung für Hartz IV Empfänger ist absolut unzureichend.
Inhaltsverzeichnis
Paritätische Wohlfahrtsverband fordert 491 Euro Hartz IV
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, erklärte vergangene Woche, dass bei „korrekter und vollständiger Berechnung der Regelsätze“ diese auf insgesamt 491 Euro erhöht werden müssten.
Bundesregierung – Trickserei bei Berechnung
Schneider kritisiert die Bundesregierung scharf und warf ihr bei der Berechnung des Regelsatzes Willkür und Trickserei vor. „Der Regelsatz wurde bei seiner letzten Berechnung 2011 durch die damalige Arbeitsministerin von der Leyen willkürlich manipuliert und trickreich kleingerechnet“, so Schneider.
Unterstützung erhält der Paritätische dabei vom Sozialverband Deutschland (SoVD), der ebenfalls harte Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhebt. „Das ist ein Skandal“, sagte Adolf Bauer, Präsident des SoVD. „Die Bundesregierung müsse sich an Recht und Gesetz halten“, erklärte Bauer weiter.
Unverständlich – Nahles übernimmt Manipulationen
Unverständlich ist insbesondere, warum ausgerechnet Andrea Nahles nichts gegen diese fehlerhafte Berechnung unternimmt. Schließlich war sie vor ihrer Berufung zur Arbeitsministerin noch absolute Gegnerin der Berechnungsmethoden und kritisierte diese als „künstlich heruntergerechnet“.
Wie eine aktuelle Studie belegt, ist der seit Januar 2016 geltende Regelsatz viel zu niedrig und „in keinster Weise bedarfsdeckend“, so der Paritätische Wohlfahrtsverband. Diese Auffassung teilt auch der Präsident des SoVD: „Die Erhöhung zeigt erneut, dass die Berechnungsmethode falsch ist. Denn sie bildet den Alltag der Betroffenen nicht lebensecht ab“.
Studie belegt – Regelsatz müsste 491 Euro betragen
Wendet man die korrekte Berechnung auf Grundlage des von der Bundesregierung angewandten Statistikmodells an, so ergebe sich laut Studie für das Jahr 2016 ein Hartz IV Regelsatz von 491 Euro.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert deshalb von der Bundesregierung eine sofortige Korrektur. Dabei geht es Schneider „nicht um politische Petitessen. Es geht vielmehr um das Existenzminimum von Millionen Menschen. Die Erhöhung um lediglich 1,2 Prozent ist sozial ignorant. Sie lässt jegliches Verständnis für die Lebenssituation der Betroffenen vermissen“.
Klagen von Hartz IV Empfängern erwartet
Adolf Bauer vom SoVD erwartet indes Klagen von Hartz IV Empfängern gegen die möglicherweise fehlerhafte Anpassung des Regelbedarfs. So gebe es in den SoVD Beratungsstellen „ernst zu nehmende Anzeichen, dass sich Betroffene mit rechtlichen Mitteln gegen diesen Kurs zur Wehr setzen“. Es wird daher dringend empfohlen, gegen die Bescheide ab 1. Januar 2016 Widerspruch einzulegen.
Regelsatzerhöhung für Kinder – „ein schlechter Witz“
Auch das Deutsche Kinderhilfswerk übt Kritik an der Bundesregierung. Die Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz IV Bezug um drei bis vier Euro bezeichnet der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, als „schlechten Witz“.
„Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, brauchen wir umfassende Reformen der Sozialgesetze in Deutschland“, so Hofmann.