Viele Hartz IV Empfänger können sich den Strom nicht mehr leisten, weil sie diesen aus dem geringen Regelsatz aufbringen müssen. Um einer Überschuldung wegen der Stromrechnungen vorzubeugen und Stromsperren zu vermeiden, fordert der Paritätische Gesamtverband mehr Geld für Leistungsempfänger.
Pünktlich zum Jahresende flattern die Rechnungen für die Stromlieferungen ins Haus, häufig ein Schockmoment für viele Bürger, erst recht für Hartz IV Leistungsempfänger, die schon am Existenzminimum leben müssen. Hat man mehr verbraucht als vorausgezahlt, gibt es eine saftige Nachzahlung, die für Viele auch meist unerwartet kommt. Aber nicht nur die Nachzahlung reist ein finanzielles Loch, denn häufig erhöhen die Stromanbieter auch die Vorauszahlungen für das Folgejahr.
Nach den von der Bundesnetzagentur bekannt gegebenen Zahlen, gab es mit 352.00 Stromsperren wegen Zahlungsverzuges im vergangenen Jahr einen traurigen Höchststand.
Wie die „Morgenpost“ berichtet, kritisierte am Dienstag der Hauptgeschäftsführer der Paritäter, Dr. Ulrich Schneider, die Bundesregierung, die den Anteil für Strom im Regelsatz nicht erhöhen wolle. Als „wirklich ignorant“ bezeichnete er dabei die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.
Strom ein Luxusgut?
Dr. Schenider führte weiter aus, dass Strom kein Luxusgut sei und zum Existenzminimum gehöre. Er machte darauf aufmerksam, dass die Berechnung des Hartz IV Regelsatzes noch aus der EVS für das Jahr 2008 beruhe, und schon damals eine Unterdeckung von 20 Prozent im Vergleich zur Preisentwicklung bestand. Gleichzeitig seien die Strompreise seit 2008 um ein Drittel angezogen, womit immer mehr aus dem Hartz IV Regelsatz bestritten werden muss, was folglich bei der Bedarfsermittlung nicht berücksichtigt wird.
Obwohl die Zahlen der Einkommens- und Verbraucherstichprobe aus 2013 beim Sozialministerium vorliegen, ist mit einer Anhebung der Hartz IV Regelsätze erst Ende 2016 bzw. Anfang 2017 zu rechnen.
Bereits Anfang dieses Jahres hatten wir nach Berechnungen vom Vergleichsportal „Check24“ darauf aufmerksam gemacht, dass der Hartz IV Regelbedarf zu niedrig bemessen ist, um die Stromrechnung daraus zu begleichen. Den entsprechenden Artikel können Sie hier nachlesen: Hartz IV Regelsatz zu niedrig für Stromrechnung
Jetzt Stromanbieter über Check24 vergleichen: