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Hartz IV: Sozialgericht rügt Jobcenter wegen Nichtstun

Empfänger von Hartz IV Leistungen wissen, dass sie den von Jobcentern vorgeschriebenen Terminen in nahezu jedem Fall nachkommen müssen oder anderenfalls mit Geldkürzungen in Form von Sanktionen belegt werden können. Auch wenn Unterlagen nicht rechtzeitig beigebracht werden, droht eine Kürzung oder Nichtgewährung von Hartz IV Leistungen. Doch was passiert, wenn ein Jobcenter wichtigen Fristen – seit Monaten – nicht nachkommt? Meist nichts und die Leidtragenden sind die Leistungsempfänger. Eine Richterin hatte nun genug und rügt das Verhalten des Jobcenters Dresden.

Einer Richterin des Sozialgerichts Dresden hat das ignorierende Verhalten des Jobcenters nun gereicht und so wandte sie sich schließlich schriftlich an den Geschäftsführer des Jobcenter Dresden mit einer Rüge, wie die Morgenpost Sachsen (MOPO24) berichtet. So schreibt die Sozialrichterin Isabelle Rau an den Geschäftsführer Jan Pratzka:“Bei allem Verständnis für Ihre angespannte Personalsituation ist ein derartiger Umgang mit dem Gericht nicht angemessen“.

Seit Monaten keine Reaktion des Jobcenters

Hintergrund ist, dass das Jobcenter seit Mai den wiederholten Aufforderungen des Sozialgerichts, sich zu einem Sachverhalt schriftlich zu äußern und Unterlagen beizubringen, keine Beachtung schenkt. Mit diesem Verhalten verursacht das Jobcenter nicht nur Probleme beim betroffenen Hartz IV Empfänger, sondern strapaziert auch die Kapazitäten des Sozialgerichts „Das Verhalten des Jobcenters verursacht bei Gericht einen vermeidbaren zusätzlichen Aufwand“, kritisiert die Isabelle Rau, die dem Jobcenter Chef auch nahelegt, über eine personelle Verstärkung in seiner Behörde nachzudenken.

Nur ein Einzelfall

Auf die mahnenden Worte des Sozialgerichts meldete sich sodann die Sprecherin des Jobcenters Dresden, Grit Winkler. „Ich bedauere außerordentlich, dass es im vorliegenden Fall zu den Verzögerungen kam“, so Winkler, die erklärt, dass es sich um einen Einzelfall handle. Die Verzögerungen beruhen auf internen organisatorischen Gründen, da noch nicht alle Unterlagen zum Sachverhalt vorlagen. Nun scheint das Problem behoben zu sein und „die aktuelle Personalsituation in der Widerspruchsstelle ist also zufriedenstellend“, so die Jobcenter Sprecherin abschließend.