Hartz IV Leistungsempfänger wehren sich zunehmend gegen die rechtswidrige Kürzung des Existenzminimums durch verhängte Sanktionen seitens der Jobcenter – und das mit immer mehr Erfolg, wie das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung berichtet.
Im Jahr 2014 sei die Quote der Widersprüche gegen Hartz IV Sanktionen von 36,5 Prozent auf 37,4 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 56.716 Widersprüche gegen Leistungskürzungen eingelegt. Berücksichtigt man jedoch die absolute Zahl der Hartz IV Sanktionen – in 2014 waren es 1.001.103 – müssten Leistungsbezieher noch aktiver gegen die Kürzung der Grundsicherung vorgehen. Von den Sanktionen, die über das Widerspruchsverfahren hinaus bei den Sozialgerichten landeten, wurden 41,1 Prozent bzw. 6.370 ganz oder teilweise zugunsten der Hartz IV Bezieher entschieden.
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Übersicht Hartz IV Sanktionen nach Jahren
Gestern haben wir berichtet, dass durch Sanktionen in den vergangenen sieben Jahren rund 1,5 Milliarden Euro bei Hartz IV Beziehern gekürzt wurden. Alleine im vergangenen Jahr summierten sich die Leistungskürzungen auf 182 Millionen Euro, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte. Dabei belief sich die durchschnittliche Hartz IV Sanktion auf 107 Euro monatlich, bei einem Hartz IV Regelsatz von 391 Euro.
Hartz IV Sanktionen abschaffen
Gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ sagte die Vorsitzende der Partei „die Linke“, Katja Kipping, dass Hartz IV Sanktionen das Grundrecht auf ein Existenzminimum verletzten. „Es ist darüber hinaus besonders skandalös, wenn in diesem grundrechtlichen Bereich auch noch massenhaft fehlerhaft und rechtswidrig das Existenzminimum gekürzt wird.“ Kipping kritisiert, dass der Sanktionswillkür „Tür und Tor“ geöffnet sei und fordert eine sofortige und vollständige Abschaffung der Hartz IV Sanktionen.
Gegen Leistungskürzungen wehren
Sanktionen werden von Jobcentern verhängt, wenn der Leistungsempfänger gegen die Eingliederungsvereinbarung verstößt, sich beispielsweise weigert, eine Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen oder Termine beim Sachbearbeiter versäumt. Diese Leistungskürzungen werden per Bescheid (Sanktionsbescheid) verhängt. Gegen diesen können Betroffene Widerspruch, Klage und Einstweilligen Rechtsschutz einlegen und erheben. Weitere Informationen finden Sie im Artikel: Hartz IV Bescheid – Widerspruch – Klage und einstweiliger Rechtsschutz
Um sich Hilfe vom fachkundigen Beistand bzw. Rechtsanwalt zu holen, stehen von staatlicher Seite aus zudem die Beratungshilfe (für die außergerichtliche Beratung) sowie die Prozesskostenhilfe für die Klage vor den Sozialgerichten zur Verfügung.