Fast jeder Vierte, der neu arbeitslos wird, erhält statt des Arbeitslosengeldes I die Grundsicherung Hartz IV. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer hervor.
Besonders kurzfristig und prekär Beschäftigte können nicht von der Arbeitslosenversicherung profitieren. Insgesamt waren in 2014 etwa 625.000 Menschen betroffen, die mit ihrer Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV rutschten. Im vergangenen Jahr fielen 2,65 Millionen Beschäftigte vom ersten Arbeitsmarkt in die Arbeitslosigkeit.
Grüne fordern Veränderungen der Arbeitslosenversicherung
Nach Meinung der Grünen ist die Arbeitslosenversicherung nicht mehr zeitgemäß und fordern von der Regierung daher eine Reformierung und Anpassung der Sozialversicherung auf die veränderte Arbeitswelt. „Für nahezu jeden Vierten, der arbeitslos wird, besitzt die Arbeitslosenversicherung keine Schutzfunktion mehr“, so Brigitte Pothmer. „Im Zuge der Digitalisierung und der Entstehung neuer Beschäftigungsformen wird dieser Trend zunehmen.“
Die Arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag kritisiert, dass man um einen Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld I zu erlangen, innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss. Ihr Konzept dagegen sieht vor, bereits früher von der Arbeitslosenversicherung zu profitieren, nämlich nach vier Monaten Einzahlung einen Anspruch auf zwei Monate zu haben. Zudem soll die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes mit der Einzahlungsdauer steigen, womit auch das steuerfinanzierte Hartz-IV-System entlastet würde, so Pothmer.
Arbeitslosengeld I Bezugsdauer
Dauer der Beschäftigung | Anspruch auf Arbeitslosengeld |
12 Monate | 6 Monate (180 Tage) |
16 Monate | 8 Monate (240 Tage) |
20 Monate | 10 Monate (300 Tage) |
24 Monate | 12 Monate (360 Tage) |
30 Monate | 15 Monate (450 Tage) |
nach Vollendung des 50. Lebensjahres | |
36 Monate | 18 Monate (540 Tage) |
nach Vollendung des 55. Lebensjahres | |
48 Monate | 24 Monate (720 Tage) |
nach Vollendung des 58. Lebensjahres |