Update vom 07.12.2020: Das Bundessozialgericht hat das Urteil des SG Gelsenkirchen gekippt. Die Beiträge für Hundehaftpflichtversicherung können nicht vom Einkommen abgesetzt werden (Az.:14 AS 10/16 R). Mehr dazu hier.
Eine positive Entscheidung für Hundebesitzer, die Hartz IV beziehen. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Beiträge zur Hundehaftpflichtversicherung bei der Hartz IV Leistungsgewährung zu berücksichtigen sind, wenn die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, mindern das anzurechnende Einkommen bei Hartz IV, was zu höheren Leistungen führt. Diese analoge Anrechnung der Hundehaftpflichtversicherung hat sich nun eine Leistungsbezieherin aus Nordrhein-Westfalen vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen erklagt, die monatlich 14,61 Euro für eine Hundehaftpflichtversicherung aufgewendet hatte. Die Klägerin hat nachgewiesen, dass ihr monatliches Einkommen mehr als 400 Euro beträgt und die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten und Sonderausgaben für Versicherungen die Summe von 100 Euro übersteigen.
Gesetzlich vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung anrechenbar
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Sozialgericht nun unter dem Az.: S 31 AS 2407/14 vom 07.04.2015 entschieden, dass Beiträge zu den Hundehaftpflichtversicherungen nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II bei der Hartz IV Leistungsberechnung zur berücksichtigen sind, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei der Erzielung von Erwerbseinkommen ist Voraussetzung, dass es monatlich 400 Euro übersteigt und der Grundfreibetrag von 100 Euro voll ausgeschöpft wird.
Bundesländer mit gesetzlich vorgeschriebener Hundehaftpflichtversicherung
Im Folgenden eine Übersicht der Bundesländern, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist:
Bundesland | Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung |
Baden-Württemberg | Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde |
Bayern | Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde |
Berlin | Ja |
Brandenburg | Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde |
Bremen | — |
Hamburg | Ja |
Hessen | Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde |
Mecklenburg-Vorpommern | — |
Niedersachsen | Ja |
Nordrhein-Westfalen | Ja, für große Hunde über 20 kg oder einer Größe von über 40 cm sowie Kampfhunde. |
Rheinland-Pfalz | Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde |
Saarland | — |
Sachsen | Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde |
Sachsen-Anhalt | Ja. Bei Welpen spätestens drei Monate nach Geburt. |
Schleswig-Holstein | Ja, für Kampf- bzw. Listenhunde |
Thüringen | Ja |
Somit hat die Entscheidung des Sozialgerichts Gelsenkirchen, soweit sie rechtskräftig wird, für viele Hundebesitzer im Hartz IV Leistungsbezug einen positiven Effekt und sorgt für finanzielle Entlastung. Durchschnittlich kostet eine Hundehaftpflichtversicherung etwa nur fünf Euro im Monat (bei Kampf- bzw. Listenhunden teilweise drei Mal so viel), jedoch haben Leistungsempfänger mit dem geringen Regelsatz nicht einmal genug Geldmittel, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen, weshalb jede finanzielle Entlastung sehr hilfreich ist.
Weitere Informationen: Erwerbslosen Forum Deutschland