Zum Inhalt springen

Hartz IV Wahnsinn: Wohnung um 11 Cent zu teuer!

Weil eine Wohnung um 11 Cent (0,11 Euro!) zu teuer ist, muss eine alleinerziehende Mutter von vier Kindern um die Genehmigung eines Umzugs durch das Jobcenter bangen. Dies ist kein Scherz, sondern ein realer Fall aus dem sächsischen Oelsnitz, über den die „FreiePresse“ berichtet.

Die Antwort des Jobcenters auf ein Umzugsbegehren konnte die Hartz IV Empfängerin aus Oelsnitz kaum fassen. Im Bescheid weist das Jobcenter Erzgebirgekreis darauf hin, dass die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung der im Wohnungsangebot genannten Wohnung die Angemessenheit überschreiten, um sage und schreibe 11 Cent. „Das ist doch nicht der Ernst“, so die 42-jährige, alleinerziehende Mutter, die geschieden ist und mit ihren vier Kindern in einer Dreizimmer-Wohnung lebt.

Um ihren beiden Söhnen mehr Freiraum zu schaffen, verlagerte sie ihr Schlafzimmer ins Wohnzimmer. Tagsüber wird das Wohnzimmer als Mehrzweckraum genutzt, nachts schlafen Mutter und Tochter auf einer Doppelcouch, daneben steht noch das Kinderbettchen der jüngsten Tochter.

Jobcenter Richtlinien machen Strich durch die Rechnung

Beim Jobcenter legte die Hartz IV Empfängerin ein Wohnungsangebot für eine Vierzimmer-Wohnung von der Wohnungsbaugenossenschaft Oelsnitz (WGO) vor, für sie Kosten in Höhe von 501,50 Euro inklusive der kalten Betriebskosten anfallen würden. Doch diese Wohnkosten überschreiten den Grenzwert der Jobcenter Richtlinien, die für einen 5-Personen-Haushalt höchstens 501,39 vorsehen. Aber die Rechnung scheint aus Sicht der Jobcenter komplizierter zu sein als die bloße Differenz von 11 Cent.

Auf Nachfrage der „FreienPresse“ äußert sich Jobcenter-Chef Frank Reißman zur Problematik, die wohl darin liegt, dass die Wohnung kleiner als angemessen ist. Reißmann erklärt, dass die angemessenen 501,39 Euro für eine 95 qm große Wohnung gelten, die bei einer fünfköpfigen Familie nach den Hartz IV Richtlinien angemessen seien. Runtergerechnet auf den Quadratmeterpreis ergeben sich so 5,28 Euro je Quadratmeter. Das von der vierfachen Mutter vorgelegte Wohnungsangebot bezieht sich aber auf eine kleinere Wohnung, die 85 qm umfasst. So würde der Quadratmeterpreis bei 5,90 Euro liegen und die Grenzen der Angemessenheit überschreiten.

Andreas Bernhardt von der Stollberger Bürgerinitiative für Arbeit gegen soziale Ungerechtigkeit findet für das Vorgehen des Jobcenters klare Worte. „Eine Frechheit“, sagt er fassungslos und kritisiert, dass die Hartz IV Leistungsempfängerin nun dafür bestraft würde, dass sie eine kleinere Wohnung als ihr eigentlich zustehen würde beziehen möchte. Gleichzeitig erklärt er das vorgelegte Wohnungsangebot der WGO für erstaunlich gut und bemängelt, dass es sonst in der Region zu den festgelegten Mietobergrenzen keine so großen Wohnungen geben würde.

Was wäre wenn?

Die Zeitung fragte beim Jobcenter nach, was denn nun wäre, wenn die angebotene Wohnung statt 85 qm nun 95 qm messen würde. An der Überschreitung des Grenzwertes um 11 Cent in der Summe würde sich zwar nichts ändern, jedoch läge der Quadratmeterpreis mit 5,28 Euro im Rahmen der Angemessenheit. Eine konkrete Antwort auf die Frage lieferte das Jobcenter nicht und erklärte stattdessen erneut das Konzept der Angemessenheitsgrenzen.

Keine Umzugs- und Renovierungskosten vom Jobcenter

Da es sich bei 11 Cent um einen minimalen Betrag handelt, wäre die Hartz IV Leistungsempfängerin bereit, diese aus eigener Tasche zu zahlen, um endlich mit ihren vier Kindern in eine größere Wohnung ziehen zu können. Die Möglichkeit besteht, erklärt Frank Reißmann und weist im gleichen Zug auf die Risiken hin. Diese bestehen darin, dass beim Bezug einer als nicht angemessen eingestuften Wohnung das Jobcenter keine Folgekosten zahlt. So könnte es passieren, dass die Oelsnitzerin ihre alte Wohnung auf eigene Kosten renovieren müsste und auch keine Leistungen vom Jobcenter für den Umzug in die neue Unterkunft erhält.

Wohnungsbaugenossenschaft kulant

Derzeit ist ungewiss ob die Alleinerziehende mit ihren vier Kindern in die größere Wohnung ziehen kann. Zwar erklärte der WGO-Geschäftsführer Jens Hojenski gegenüber der Zeitung, dass es nicht an 11 Cent scheitern solle. Aber aufgrund der Regelung der Jobcenter Richtlinien kann er schlussendlich auch nichts ausrichten, da eine eine Herabsetzung des Quadratmeterpreises um 62 Cent wohl nicht möglich sein wird.

Schlagwörter: