900 Euro Ausgleichszahlung für einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job konnte sich ein Hartz IV Leistungsempfänger vor dem Sozialgericht Dortmund erkämpfen. Sieben Jahre nach dem Aufzwingen eines rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs durch das Jobcenter Märkischer Kreis und mehr als drei Jahre nach Erhebung der Wertersatzklage konnte der Kläger nach einem geschlossenen Vergleich zumindest teilweise Gerechtigkeit erfahren.Für den Zeitraum Januar und Februar 2008 einigten sich Kläger und Jobcenter Märkischer Kreis auf eine Einmalzahlung von 900 Euro. Aufgrund der Verjährungsfrist schloss das Dortmunder Sozialgericht Erstattungsansprüche für den Zeitraum September bis Dezember 2007 aus.
Für den vorsitzenden Sozialrichter war unstrittig, dass es sich um einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job gehandelt habe und die Tätigkeit durch den Kläger damit rechtsgrundlos ausgeübt wurde. Daraus resultiert für den Kläger ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Die Verschwendung öffentlicher Mittel sei hier nicht dem Träger der Arbeitsgelegenheit sondern dem Jobcenter anzulasten, weshalb sich auch der Erstattungsanspruch gegen dieses richtet.
Rückwirkende gerichtliche Überprüfungen
Für viele Hartz IV Empfänger ergibt sich mit dieser Entscheidung aus Dortmund die Möglichkeit, ihre vom Jobcenter auferlegten Ein-Euro-Jobs rückwirkend bis 2011 durch ein Gericht überprüfen zu lassen und ebenfalls bei fehlender Rechtsgrundlage Ausgleichszahlungen im Wege der öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüche zu erhalten.
Bundesrechnungshof kritisierte Ein-Euro-Jobs
Bereits mehrfach hatte der Bundesrechnungshof gemahnt, dass ein überwiegender Teil der Ein-Euro-Jobs nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche und damit rechtswidrig sei. Der Rechnungshof kritisierte den Mitnahmeeffekt der Maßnahmenträger und stellte bei seinen Überprüfungen zudem fest, dass die Mehrheit der Tätigkeiten für die Leistungsempfänger ohne Nutzen seien.
Sozialgericht Dortmund – Az.: S 40 (23)(28) AS 710/12