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Ab Juli 2015 steigen die Pfändungsfreigrenzen

Pfändung Geld

Zum 01. Juli 2015 werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erhöht. Damit steigt der Grundfreibetrag für das unpfändbare Einkommen des Schuldners von aktuell 1.045,04 Euro auf 1.073,88 Euro monatlich. Mit dem Pfändungsfreibetrag soll sichergestellt werden, dass bei Schuldnern trotz Pfändung das notwendige Existenzminimum gewahrt bleibt und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllt werden können.Die Pfändungsfreigerenzen werden alle zwei Jahre jeweils zum 01. Juli unter Berücksichtigung der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages für das sächlicher Existenzminimum angepasst. Seit der letzten Erhöhung zum 01. Juli 2013 hat sich der steuerliche Grundfreibetrag um 2,76 Prozent veränder, so dass der Pfändungsfreibetrag im Sommer dieses Jahres im gleichen Verhältnis angehoben wird.

Pfändungsfreibeträge veröffentlicht

Die Freibeträge sowie die neue, ab 01.07.2015 gültige Pfändungstabelle hatte das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz am 27.04.2015 im Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 16 des Bundesanzeiger Verlages zu den §§ 850c und 850f ZPO bekanntgegeben..

Die Pfändunsgfreibeträge werden folgendermaßen angehoben:

1.045,54 Euro auf 1.073,88 Euro
393,30 Euro auf 404,16 Euro (bei einer Unterhaltspflicht des Schuldners
219,12 Euro auf 225,17 Euro (ab der zweiten bis fünften Unterhaltsverpflichtung)

Insgesamt steigt der Höchstbetrag des pfändungsfreien Einkommens von 2.314,82 Euro auf 2.378,72 Euro ab 01.07.2015. Nur Einkommen, welches oberhalb dieser Beträge liegt, kann von Gläubigern gepfändet werden.

Auch für P-Konto gültig

Die neuen Pfändungsfreibeträge gelten auch für Pfändungsschutzkonten und werden von den Banken automatisch bei Inkrafttreten angepasst. Weitere Informationen zum Pfändungsschutzkonto finden Sie unter P-Konto.

Pfändungsrechner

Zwar haben die neuen Werte erst in zwei Monaten ihre Gültigkeit, dennoch können Sie diese schon mit unserem aktualisierten Pfändungsrechner 2015 ermitteln.

In Kürze finden Sie auch die aktualisierte Pfändungstabelle auf unserer Seite.

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