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Höhere Hartz IV Mietobergrenzen ab Juni 2015

Die Mietspiegel sollen aktualisiert werden, womit auch die Mietobergrenzen für die Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung in der Region Hannover für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII steigen.

In der letzten Woche wurden die neuen Mietobergrenzen vom Dezernenten für soziale Infrastruktur der Region Hannover, Erwin Jordan, vorgestellt. Mit der Aktualisierung der Mietspiegel der 21 regionszugehörigen Städte und Gemeinden werden die angemessenen Kosten der Unterkunft für Empfänger von Hartz IV Leistungen und Sozialhilfe angehoben. Damit würde ein Großteil der 61.500 Bedarfsgemeinschaften der Region profitieren. Insgesamt wurden Werte für fünf verschiedene Haushaltsgrößen neu ermittelt. In Hannover erhalten Hartz IV  und Sozialhilfe Empfänger ab 01. Juni 2015 in einem Ein-Personen-Haushalt 372 Euro statt wie bisher 364 Euro. Gleichzeitig ist geplant, die Mietobergrenzen für Vier-Personen-Haushalte in 16 der 21 Kommunen der Region zu erhöhen. In Drei-Personen-Haushalten werden die angemessenen Wohnkosten in 14 Kommunen angehoben.

Beispielhaft hierfür ist Burgdorf. Hier betragen die angemessenen Wohnkosten in einem Drei-Personen-Haushalt aktuell 479 Euro. Ab Juni 2015 sind es dann 520 Euro, ein Plus von 8,5 Prozent. Eine vierköpfige Hartz IV Bedarfsgemeinschaft in der Wedemark musste bisher mit 513 Euro zurecht kommen, künftig sind es 623 und damit fast 21,5 Prozent mehr an Leistungen. „Die neuen Werte zeigen, dass der Wohnraum für größere Familien teurer wird und in diesem Segment von einer echten Steigung der Mieten auszugehen ist“, erklärte Erwin Jordan bei der Vorstellung der neuen Werte.

In der Region Hannover werden die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung bei Beziehern von Hartz IV Leistungen und Sozialhilfe in einem mehrstufigen Verfahren auf Basis der Mietspiegel für freien Wohnungsmarkt der 21 Städte und Gemeinden festgelegt. Dabei wird nach Wohnungsgröße, Baujahr der Immobile sowie nach normaler und guter Wohnlage differenziert. Entscheidend dabei sind aber nicht die Durchschnittsmieten sondern die Spitze der Mietpreise, die im unteren Drittel angesiedelt sind. Ebenfalls fließen die kalten Betriebskosten in die Berechnung der Mietobergrenzen mit ein sowie die Mietpreise für Sozialwohnungen der Region.

Über die endgültige Anpassung der Mietobergrenzen in der Region Hannover entscheidet am 12. Mai 2015 die Regionsversammlung.