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Jobcenter bei Hartz IV Bescheiden personell unterbesetzt

Wer Hartz IV beantragt, benötigt Grundsicherung und damit auch die Absicherung des Existenzminimums. Doch bei der Bearbeitung der teils komplizierten Berechnungen von Hartz IV Letungen kommen die Jobcenter nicht mehr hinterher, was zur Folge hat, dass Bedürftige auf ihr Geld warten müssen.

Ein Grund dafür ist die personelle Unterbesetzung in Jobcentern. Allein für die Erstellung von Hartz IV Bescheiden fehlen bundesweit 600 Stellen, wie jetzt aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion heißt, auf die sich die Zeitung „RP“ bezieht.

„Je nach Berechnungsmethodik und Berücksichtigung der Rahmenbedingungen ergab sich im bundesweiten Durchschnitt ein personeller Mehrbedarf maximal von rund 600 Vollzeitäquivalenten und minimal von rund 200 Vollzeitäquivalenten“,

zitiert die „RP“ in ihrer Online-Ausgabe aus der Antwort. Der Mangel an Personal zur Erstellung von Hartz IV Bescheiden basiert auf den Rückschlüssen einer Initiative des Bund-Länder-Ausschusses, der eine Neuberechnung des Personalbedarfs sowie eine Umfrage unter den Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse der Befragung beziehen sich auf die Daten aus 2013. Die Regierung verweist darauf, dass in den Folgejahren 2014 und 2015 zusätzliche Stellen geschaffen wurden.

BA-Mitarbeiter unzufrieden

Aus dieser Befragung geht hervor, dass 74 Prozent der befragten BA-Mitarbeiter bemängeln, dass ihnen zu wenig Zeit für die Fallbearbeitung zur Verfügung steht. Etwa ein Drittel der Befragten gab an, mit den Arbeitsbedingungen unzufrieden zu sein. Auch Probleme mit der Software scheinen den Mitarbeitern Probleme zu bereiten. Lediglich ein Viertel gab bei der Befragung an, dass ein störungsfreier Ablauf mit der EDV möglich sei.

Gegenüber der „RP“ erklärte Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, „die Regierung hat klar eingeräumt, dass die Arbeitsverwaltung personell unterbesetzt ist“. Sie fordert nun von der Bundesregierung, mehr Budget zur Verfügung zu stellen, um die Bearbeitung der existenzsichernden Sozialleistungen „sachgerecht und zeitnah“ sicherzustellen.