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2.400 Euro Strafe wegen Hartz IV Sozialbetrug

Geld Hartz4 Antrag

Eine ehemalige Hartz IV Empfängerin muss eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen, nachdem herauskam, dass sie über einen Zeitraum von sechs Monate zu Unrecht Leistungen vom Jobcenter erhalten hatte.

Eine 41-jährige Burghauserin (Landkreis Altötting) wurde vom Amtsgericht Mühldorf zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verdonnert. Obwohl sie eine Anstellung gefunden hatte, teilte sie dies dem zuständigen Jobcenter nicht mit und erhielt über sechs Monate weitere Leistungen in Höhe von fast 2.000 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Hartz IV Leistungen muss die Dame auch zurückzahlen und ist nun auch noch vorbestraft. Wie die Ermittlungen zeigten, wurde die Frau wegen des gleichen Delikts bereits vor vier Jahren auch schon zu einer Geldstrafe verurteilt.

Auf die Schliche ist man der Hartz IV Betrügerin gekommen, weil ihr neuer Arbeitgeber sie bei der Sozialversicherung angemeldet hatte, erhielt auch das Jobcenter durch die Datenabgleiche zwischen den Behörden Wind davon. Somit landete der Fall beim Zoll, in diesem Fall die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes im bayrischen Traunstein. So nahm der Sachverhalt seinen Lauf vor Gericht.