Zum Inhalt springen

Wohngeld Erhöhung soll 2016 kommen

Nach langem Hin und Her will die Bundesregierung nun im Jahr 2016 das Wohngeld anheben. Die eigentlich geplante Erhöhung schon in 2015 hat sich aufgrund von Differenzen in der Regierung nicht ergeben. So könnten die Wohngeldbeträge ab dem kommenden Jahr um durchschnittlich 39 Prozent steigen.Etwa 870.000 Betroffene, davon 90.000 Empfänger von Grundsicherung, können von der Wohngelderhöhung profitieren. So werden den Plänen der Bundesregierung nach die Wohngeldtabellen, die die Mietstufen einteilen, gestaffelt um sieben bis 27 Prozent angehoben. Der Wohngeldanspruch selbst soll sich dann nach der Höhe der Warmmiete richten und um durchschnittlich 39 Prozent steigen. Die „Bild“ berichtete, dass die Erhöhung teilweise sogar 197 Prozent betragen kann.Damit will das Bundesbauministerium der aktuellen Marktlage gerecht werden und eine Anpassung an die Entwicklung bei den Einkommen und Wohnkosten vornehmen. Zeit wird es es, schließlich sind in den letzten Jahren die Mieten teilweise drastisch gestiegen und die letzte Anpassung beim Wohngeld gab es mit der Reform im Jahr 2009.

Kein Heizkostenzuschuss

Obwohl auch die Widereinführung der Heizkostenpauschale für rund eine Million einkommensschwache Bürger auf dem Plan stand, wird es diese aufgrund von Bedenken der Union nicht wieder geben. Stattdessen wird aber die Entwicklung der Warmmieten bei der Reformierung des Wohngeldes in 2016 berücksichtigt.

Auch Hartz IV Bezieher profitieren

Eine Wohngelderhöhung wirkt sich auch unmittelbar positiv für Hartz IV Bezieher aus, insbesondere Aufstocker, die ergänzende Arbeitslosengeld II Leistungen erhalten.. So könnten diese mit den höheren Wohngeldbeträgen aus dem Hartz IV Bezug herausfallen und anstelle der SGB II Leistungen Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten.

Wohngelderhöhung in Zahlen

Wirklich konkrete Zahlen bei der kommenden Erhöhung sind noch nicht da. Jedoch hatte die Bundesbauministerin Barbara Hendricks  (SPD) bei der geplanten Erhöhung für das Jahr 2015 die Erhöhung des Gesamtpostens von 500 Millionen Euro auf 630 Millionen Euro in Aussicht gestellt, wie hoch das Budget bei der Wohngelderhöhung 2016 ist, ist allerdings noch nicht bekannt. Dennoch gab das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Presse ein paar Berechnungsbeispiele bekannt:

Familie mit zwei Kindern – 100 Euro mehr

Die Familie zahlt in Bayern eine Kaltmiete von 700 Euro. Das Einkommen besteht aus 1.600 Euro brutto des Vaters sowie 450 Euro der Mutter. Zusätzlich erhalten sie 368 Euro Kindergeld für die beiden Kinder. Bisher kann die Familie mit einem Wohngeld von 98 Euro sowie zusätzlich 280 Euro Kinderzuschlag rechnen. Nach der Erhöhung in 2016 erhalten sie dann 194 Euro Wohngeld und somit 96 Euro monatlich mehr.

Alleinerziehende Mutter – über 100 Euro mehr

Die alleinerziehende Mutter aus Essen verfügt über ein monatliches Einkommen von 1.400 Euro und zahlt 520 Euro Kaltmiete. Zusätzlich zum Einkommen erhält sie 300 Euro Unterhalt und 368 Euro Kindergeld für ihre beiden Kinder. Künftig würde sich ihr Wohngeldanspruch von 71 Euro auf 187 Euro monatlich erhöhen.

Rentnerin mit Grundsicherung

Eine Rentnerin verfügt über eine monatliche Rente von 950 Euro und muss 510 Euro Kaltmiete aufbringen. Zusätzlich erhält sie Grundsicherung in Höhe von monatlich 96 Euro. Ab dem Jahr 2016 hätte sie einen Wohngeldanspruch von 120 Euro monatlich, so dass sie nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen ist und auch noch 24 Euro zusätzlich zur Verfügung hat.

Kritik aus Opposition

Von der Opposition erntet die Regierung jedoch Kritik. Angesichts der drastisch steigenden Mieten in den Städten sei die geplante Wohngelderhöhung viel zu gering, so Christian Kühn (Grüne), der das Vorhaben als „Taschenspielertricks“ bezeichnet.

Heidrun Bluhm (die Linke) erklärte:“Es wird Zeit, dass die Bundesregierung endlich Schritte unternimmt, um die dramatisch zunehmenden Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte zu dämpfen.“

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die Erhöhung des Wohngeldes und bezeichnete diese als „Überfällig“. „Es ist ein Witz, dass zwischen 2009 und 2016 das Wohngeld nicht erhöht wurde, obwohl die Mieten in dem Zeitraum deutlich gestiegen sind“, erklärte Ulrich Ropertz, Sprecher des DMB. Gleichzeitig wies er darauf hin,  dass das Wohngeld künftig kontinuierlich angepasst werden muss und kritisierte das Fehlen einer Heizkostenkomponente in der geplanten Reform.

Mehr zum Wohngeld unter www.wohngeld.org

Seite des Bundesministeriums: www.bmub.bund.de