Die Hartz IV Leistungen reichen nicht, um die Stromrechnung zu bezahlen, so eine aktuelle Analyse des Münchner Vergleichportals „Check24“. Demnach müssen Hartz IV Empfänger über zehn Euro monatlich mehr aufbringen, als im Regelsatz vorgesehen.
Kosten der Unterkunft und Heizung bekommen Empfänger vom Jobcenter übernommen, Stromkosten müssen dagegen aus dem Regelsatz bestritten werden. Lediglich wenn die Warmwasseraufbereitung über einen Boiler, Durchlaufehitzer etc. erfolgt, gibt es kleine Zuschüsse in Form eines Mehrbedarfs.
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Jeden Monat fehlen 10 Euro
„Check24“ hat ermittelt, dass Empfänger von Hartz IV Leistungen monatlich etwa 43 Euro für die Stromanbieter berappen müssen. Vom Gesetzgeber sind im Regelsatz allerdings unter dem Posten „Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung“ nur knapp über 33 Euro vorgesehen. Monatlich damit ein Minus von etwa zehn Euro, die woanders eingespart werden müssen, beispielsweise bei Lebensmitteln, Bekleidung etc. wie es in der Analyse heißt. Jährlich kommt laut „Check24“ ein durchschnittliches Defizit von 116 Euro zusammen (zum Vergleich: der monatliche Hartz IV Regelsatz beträgt ab 01.01.2015 für einen Alleinstehenden 399 Euro).
Ostdeutschland noch teurer
Da die Stromkosten in Ostdeutschland teurer als in Westdeutschland sind, etwa vier Prozent, treffe es ostdeutsche Verbraucher noch schlimmer, so „Check24“. Hier müssen die im Leistungsbezug stehenden Stromkunden rund 10,50 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Stromanbieter-Wechsel nicht möglich
Dadurch, dass Hartz IV Empfänger regelmäßig mit einer schlechten Bonität behaftet sind, entsteht ein Teufelskreis. Sie könnten zwar mit einem Wechsel des Stromanbieters bares Geld sparen, jedoch bleibt eben dieser Zugang zu einem Wechsel mangels Bonität meistens verwehrt. So müssen Leistungsbezieher regelmäßig beim Grundversorger verharren, der in den meisten Fällen auch die höchsten Strompreise hat.
Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Abhilfe
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält die Analyse des Vergleichportals für höchst plausibel und wertet diese als „skandalösen Beleg für eine verfehlte Grundsicherungsppolitik“. Nach eigenen Berechnungen kommt der Verband sogar beim Fehlbetrag von Hartz IV Regelsatz und tatsächlichen Stromkosten auf eine Unterdeckung von bis zu 300 Euro jährlich. Daher fordern die Paritäter die Stromkosten zukünftig nicht mehr im Regelsatz zu pauschalisieren, sondern wie auch die Kosten der Unterkunft und Heizung in voller Höhe an Leistungsempfänger zu zahlen.
„Es kann nicht angehen, dass Strom in Deutschland zum Luxusgut wird. Energie gehört wie ein Dach über dem Kopf zum Existenzminimum. Damit einkommensschwache Haushalte nicht im Dunkeln sitzen bleiben, braucht es sofort und unbürokratisch eine Lösung“, so Ulrich Schneider, Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
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