Eine junge Frau aus dem brandenburgischen Schwedt kommt ein Fehler beim Hartz IV Antrag teuer zu stehen. Sie hatte vergessen, ihren nach längerer Zeit aus dem Gefängnis entlassenen Ehemann beim Jobcenter zu melden, so dass der Fall schlussendlich mit einem Betrugsverfahren vor Gericht landete.Wer Anträge ausfüllt, sollte auch das Kleingedruckte lesen, um keine teuren Fehler mit seiner Unterschrift zu machen. Wegen eines falsch gesetzten Hakens im Hartz IV musste sich nun eine junge Frau aus Brandenburg vor dem Gericht verantworten, wie die „Märkische Online Zeitung“ berichtet. Durch einen Datenabgleich flog ihr Fehler auf. Als ihr Mann aus einer längeren Haftstrafe entlassen wurde, hatte sie vergessen, diesen als Mitbewohner beim Jobcenter anzumelden, mit der Folge, dass das Amt aufgrund der Bedarfsgemeinschaft 1.000 Euro zurückforderte und ein paar Wochen später – Anzeige wegen Betruges von Amtswegen – zusätzlich von der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 450 Euro gegen die Leistungsempfängerin erlassen wurde.
Gegen diesen Strafbefehl wehrte sie sich mittels Einspruch, so dass der Fall schlussendlich zur Klärung vor Gericht und die Hartz IV Empfängerin auf der Anklagebank landete. Die Hartz IV Empfängerin erklärte vor Gericht, dass ihr nicht bekannt gewesen wäre, dass ein Single-Haushalt höhere Leistungen erhalte als eine Bedarfsgemeinschaft. Die junge Frau beteuerte, sie hätten nach der Haftentlassung geheiratet und dem Jobcenter alles mitgeteilt, „Mir war das nicht bewusst, hatte von der Extra-Meldung keine Ahnung“.
Den Betrugsvorwurf weist die Leistungsempfängerin von sich, schließlich hätte das Paar alles offengelegt und auch die ratenweise Rückzahlung der zurückgeforderten Betrages sofort aufgenommen. Sie steht zu dem Fehler, das Formular falsch ausgefüllt zu haben, aber „wir wollten doch nicht betrügen oder uns bereichern, das lehnen wir ab“, so die Frau auf der Anklagebank.
Die Richterin stellte jedoch klar, „wer falsche Angaben macht und sich damit einen Vorteil sichert, begeht Betrug“, auch schon bei Kleinbeträgen. Aber unter Berücksichtigung der einsichtigen Haltung der Hartz IV Leistungsempfängerin sowie der prekären Finanzmittel des Paares, gäbe es Spielraum bei der Entscheidung. Auch der Staatsanwalt war trotz der eindeutigen Rechtslage mit einer milden Entscheidung einverstanden und stellte die Einstellung des Verfahrens mit der Auflage, 100 Euro Geldbuße an das Deutsche Kinderhilfswerk zu zahlen, in Aussicht, welches die Angeklagte dankend annahm. Damit entgeht die junge Hartz IV Empfängerin einem Urteil und erhält zudem keinen Eintrag ins Strafregister.
„Betrachten Sie es als Denkzettel, die Formulare genau zu lesen, bevor man unterschreibt“, gab ihr die Richterin noch als guten Rat mit auf den Weg.