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Neue Studie: Hartz IV ist zu niedrig!

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Der aktuelle Hartz IV Regelsatz für etwa 4,5 Millionen Hilfebedürftige ist um bis zu 45 Euro zu niedrig, so die Auffassung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Als Begründung nennt der DGB die nicht erfasste „verdeckte Armut“ in der Berechnung der Hartz IV Regelleistungen. Statt der aktuellen 399 Euro für einen alleinstehenden Hartz IV Empfänger müssten 444 Euro gezahlt werden. zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, wie die „FAZ“ berichtete. Gegenüber der Zeitung erklärte Annelie Buntenbach, Vorstandmitglied des DGB, dass eindeutig sei, dass die Regelsätze runtergerechnet werden. „Das kann und muss sofort geändert werden“, so Buntenbach.

Seit eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2010 orientiert sich der Hartz IV Regelsatz an der Einkommens- und Verbraucherstichprobe der unteren 15 Prozent der Einkommensleiter. Hartz IV Bezieher sind allerdings in den 15 Prozent nicht enthalten, damit deren Sozialleistungen nicht an sich selbst gemessen werden.

Höherer Hartz IV Regelsatz durch verdeckte Armut

Durch verdeckte Armut wird der Hartz IV Regelsatz gedrückt. Damit ist gemeint, dass Personen, die real einen Anspruch auf Hartz IV Leistungen hätten, diese aber aus Scham oder anderen Gründen nicht beantragen, bei der Bedarfsermittlung nicht herausgerechnet werden und somit die effektive Berechnung verzerren. Dies geht zu Lasten der Hilfebedürftigen, die Hartz IV Leistungen benötigen und diese auch tatsächlich beantragen.

Würde die verdeckte Armut aus der Bedarfsermittlung herausgerechnet werden, läge der Hartz IV Regelsatz momentan um zwölf Euro höher. Würden auch noch die anderen Faktoren berücksichtigt, die die Regierung bei der Neuberechnung 2011 vorgenommen hatte, beispielsweise die Streichung von Bedarfsanteilen für Tabakwaren und Schnittblumen sowie die Verkleinerung der gesamten Bezugsgruppe (Referenzgruppe zur Ermittlung der Leistungshöhe), betrage die Differenz bereits 45 Euro zur aktuellen Regelleistung.