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Hartz IV: Mögliche Zahlungsverzögerung für Januar 2015

Werden die Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter nicht rechtzeitig erbracht, entstehen für Betroffene meist massive Schwierigkeiten, da in den seltensten Fällen Rücklagen vorhanden sind. So können beispielsweise notwendige Lebensmittel nicht beschafft werden oder Miete und Energiekosten gezahlt werden. Und genau dieses Szenario könnte sich für Empfänger von Hartz IV Leistungen für Januar 2015 ereignen.

Umstellung auf neue Software „Allegro“ sorgt für Komplikationen

Bereits im August dieses Jahres haben die Jobcenter begonnen, ihre Software auf das neue Programm „Allegro“ umzustellen. Das Komplizierte daran ist, dass jeder Sachverhalt von Hand übertragen werden muss. Wie über das Jobcenter Kassel Ende letzter Woche berichtet wurde, sorgt die Personalnot zusätzlich für Schwierigkeiten, so das Anfang des neuen Jahres viele Hartz IV Empfänger ohne Geld dastehen könnten. Zum einen macht sich die Grippewelle bemerkbar, zum Anderen stehen die Feiertage vor der Tür, an denen die Behörden geschlossen haben. Und das gilt nicht nur für das Jobcenter Kassel – über das berichtet wurde – sondern allgemein für alle Jobcenter bundesweit, die mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben.

Weil die Leistungsabteilungen der Jobcenter überlastet sind, müssen Hartz IV Empfänger auf Neuberechnungen und damit auf Erhöhungen der Leistungen, beispielsweise bei gestiegenen Nebenkosten warten. So berichtet eine Betroffene in der „HNA“, sie müsse jeden Cent umdrehen, um eine warme Wohnung zu haben. Die Vorauszahlungen für die Heizkosten hätten sich erhöht, „mir fehlen 50 Euro im Monat“, klagt die Frau. Und eben das ist kein Einzelfall. Menschen geraten in finanzielle Not, da Jobcenter aus Personalmangel nicht rechtzeitig ihren Verpflichtungen nachkommen.

Im Falle des Jobcenbters Kassel berichtet der stellvertretende Geschäftsführer, Jan Rümenap, dass alle Fälle von Hand in die neue Software übertragen werden müssen. Bisher sei man, seit Einführung im August dieses Jahres, mit einem Drittel durch, bis Juni des kommenden Jahres muss die Umstellung erfolgt sein. Aber nicht nur die Softwareumstellung macht den Jobcentern zu schaffen, sondern wie bereits angesprochen, der typische Krankenstand zu dieser Jahreszeit.

Damit es aber nicht vermehrt zu Zahlungsverzögerungen kommt, hätten Neuanträge und Fortzahlungen Priorität, so Rümenap. Nachberechnungen werden dafür „auf die lange Bank geschoben“.

Was tun bei Zahlungsverzögerung?

Sollten die Hartz IV Leistungen nicht rechtzeitig auf dem Girokonto (Ende Dezember 2014 für Januar 2015) des Leistungsempfängers eingehen, sollte ein Vorschuss (Barauszahlung) in der zu erwartenden Höhe der Leistungen beantragt werden. Hierauf besteht gemäß § 42 SGB I ein Anspruch, setzt allerdings auch einen Antrag voraus. Zitat aus dem Gesetz:

§ 42 SGB I Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

(…)

Nicht abwimmeln lassen

In Notlagen – was bei verspäteter Hartz IV Auszahlung der Fall ist – sind Ämter zum Vorschuss verpflichtet. Antragsteller sollten diesen im besten Falle im Beisein eines Zeugen beantragen und sich auch nicht von Jobcenter Sachbearbeitern abwimmeln lassen. Nötigenfalls den Geschäftsführer des Jobcenters verlangen und den Sachverhalt vortragen. Wenn nichts mehr geht, sollte ein Antrag beim zuständigen Sozialgericht auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Auszahlung des Arbeitslosengeldes II gestellt werden.

Entstehen Hartz IV Empfänger durch die verspätete Auszahlung Rücklastschriftgebühren, so müssen diese ebenfalls vom Jobcenter übernommen werden. Zumindest erstattete das Jobcenter Freiburg diese nach einer Untätigkeitsklage (AZ: S 13 AS 6851/11) an den Leistungsempfänger.