Zum Inhalt springen

Jobcenter Mitarbeiterin veruntreute 75.000 Euro Gelder für Obdachlose

Obdachlose Brücke Schlafplatz

Kurz vor Weihnachten musste sich das Krefelder Amtsgericht mit einem besonders widerlichen Fall von Gier beschäftigen. Eine Mitarbeiterin des ortsansässigen Jobcenters hatte Gelder, die eigentlich für die Unterstützung von Obdachlosen gedacht waren, in die eigene Tasche abgezweigt, um ihren Konsumwahn zu befriedigen.

Hilfe für Obdachlose für eigenen Konsum veruntreut

Die 57-jährige Jobcenter Mitarbeiterin griff in die Kasse und überwies sich Gelder, die zur Unterstützung für die Ärmsten der Gesellschaft vorgesehen waren. 75.000 Euro hatte sich die Frau bisher unbemerkt auf ihr privates Konto überwiesen und damit teure Urlaubsreisen und ausgiebige Shoppingtouren finanziert.

Den Geldtransfer konnte sie bisher unbemerkt vollziehen, da sie als Mitarbeiterin im Jobcenter Hartz IV Leistungen im Namen von Obdachlosen kassierte, die gar keine Leistungen beantragten. Als der Skandal aufflog, verlor sie ihren Job.

Milde Strafe wegen Jobverlust

Der Forderung des Staatsanwalts von einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe folgte das Amtsgericht Krefeld aber nicht und fällte ein sehr mildes Urteil. Obwohl die Frau „aus reinem Gewinntreiben“ handelte, beließ der Richter es bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen gewerbsmäßiger Untreue, das Urteil ist rechtskräftig.

Volle Schuldfähigkeit

Dass die 57-jährige Jobcenter-Mitarbeiterin ihren Job verloren hatte, wertete das Gericht als strafmildernd. Zudem bekannte sich die Frau schuldig und erklärte:“Ich habe kein gutes Argument für mich.“ Der Anwalt hatte vergeblich versucht, seine Mandantin aufgrund psychischer Probleme als schuldunfähig einzustufen, was jedoch der vom Gericht bestellte Gutachter widerlegen konnte und volle Schuldunfähigkeit attestierte.

Gericht kritisiert Jobcenter

Kritik musste jedoch auch der Arbeitgeber einstecken, da die Mitarbeiterin die 75.000 Euro zunächst unbemerkt abzweigen konnte. So sei das Vier-Augen-Prinzip einfach zu umgehen gewesen, so dass die internen Kontrollmechanismen der Behörde nicht griffen.

Schlagwörter: