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Hartz IV: Jobcenter muss Kosten für MPU nicht übernehmen

Führerschein

Mit einem Eilantrag wandte sich ein 54-jähriger Bezieher von Hartz IV an das Sozialgericht Heilbronn  und musste eine Niederlage hinnehmen. Nach einer Trunkenheitsfahrt wurde dem Mann aus Bad Friedrichshall die Fahrerlaubnis entzogen. Um diese wieder zu erlangen, musste er sich einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) unterziehen.

Der Kläger ist mit 1,52 Promille am Steuer erwischt worden was zur Folge hatte, dass der Führerschein abgenommen wurde. Um sich wieder ans Steuer setzen zu dürfen, wurde ihm eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung oder im Volksmund auch „Idiotentest“) auferlegt. Die Kosten für diese Untersuchung samt der nötigen Vorbereitungskurse in Höhe von insgesamt 2.400 Euro begehrte der 54-Jährige nun darlehensweise beim Jobcenter, welches die Kostenübernahme verweigerte und damit begründete, dass der Staat nicht für die Folgekosten aus strafbaren Handlungen aufkomme.

Vor Gericht argumentierte der Kläger, er habe den Alkohol aufgrund von „Unwohlsein“ und „Schmerzen“ zu sich genommen, weshalb der Führerscheinentzug ein „Fehlurteil“ der „jungen Amtsrichterin“ sei. Aufgrund seines Rheumaleidens sei er auf die Fahrerlaubnis angewiesen, um mit dem Pkw ambulante Kuren wahrzunehmen und die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln seine Fahrtzeit je Weg um eine Stunde verlängere.

Mit dem Eilantrag scheiterte der 54-jährige Kläger. Die Sozialrichter stellten klar, dass Hartz IV Regelleistungen zwar das „soziokulturelle Existenzminimum“ absichern sollen, nicht aber die Folgekosten von sozialschädlichem Verhalten aufkommen, wozu Geldstrafen und Verwarnungsgelder gehören. Und in diesem Fall resultieren die Kosten aus einer zuvor begangenen Straftat.

Gründe, die die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln als unzumutbar erscheinen lassen, konnte das Gericht ebenfalls nicht feststellen. Weder für die Jobsuche noch für die Fahrten zu den Kuren konnte der Kläger überzeugend in Bezug auf die dringende Pkw Nutzung argumentieren.

Sozialgericht Heilbronn – Az. S 10 AA 2226/14 ER vom 25.09.2014 (nicht rechtskräftig)