Der monatliche Hartz IV Regelsatz in Höhe von 391 Euro ist zu niedrig und reicht bei vielen Bedürftigen nicht aus, um das Existenzminimum zu sichern. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine Erhöhung auf 447 Euro und damit eine Aufstockung des monatlichen Eck-Regelsatzes um 15 Prozent.
Gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ sagte Ulrich Schneider, Hautgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes:
„Wir halten eine Erhöhung von jetzt 391 auf 447 Euro für absolut angezeigt und angemessen.“
Aktuell setzt sich der Hartz IV Regelsatz von 391 Euro, der seit 01.01.2014 gilt, folgendermaßen zusammen:
Gleichzeitig fordert Schneider – angesichts einer Studie des Instituts für Deutsche Wirtschaft Köln (IW), die eine steigende Armutsgefährdung in deutschen Großstädten feststellte – anstatt der bisherigen Förderung durch den Solidarpakt II für Ostdeutschland, einen Fonds für arme Regionen einzurichten. Die Anhebung des Hartz IV Regelsatzes „wäre auch das beste Konjunkturprogramm für die Regionen, weil die Empfänger alles ausgeben“, so der Chef der Paritäter weiter.
Auch Erhöhung des Wohngeldes gefordert
Nach Meinung des Verbandes seien auch die hohen und steigenden Mieten in Großstädten ebenfalls ursächlich für die zunehmende Armutsgefährdung, weshalb auch eine Erhöhung des Wohngeldes gefordert wird.
„Seit 2009 ist die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, von über einer Million auf knapp 800.000 Haushalte gesunken. Die Wohngeldregelungen haben weder mit den explodierenden Mieten in einigen Regionen noch mit den enormen Steigerungen bei den Energiekosten mitgehalten“,