Zu wenig geschultes Personal in Jobcentern oder zu komplizierte Hartz IV Gesetze? Sicherlich eine Mischung aus Beidem, wenn man sich die Fehlerquote der Jobcenter anschaut, die die interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelt hat. Häufig finden sich Fehler in der Berechnung der Hartz IV Leistungen selbst. Aber auch bei der Vergabe von Ein-Euro-Jobs kam heraus, dass nahezu jeder zweite nicht hätte genehmigt werden dürfen, so der Bericht der internen Revision.
Der Bericht der internen Revision der BA basiert auf einer Untersuchung des ersten Halbjahres 2013. Hier hatten die Prüfer insgesamt 42 Jobcenter unter die Lupe genommen, bei denen 34.700 Entscheidungen der Mitarbeiter zu 1.260 Hartz IV Sachverhalten untersucht wurden. Dabei stellte sich heraus, dass 1.831 Entscheidungen fehlerhaft waren, was bedeutet, dass die Fehlerquote bei den Entscheidungen der Behörden bei fünf Prozent liegt.
Im Bericht heißt es:“Bei Einzelaspekten ergaben sich jedoch weiterhin hohe Fehlerquoten.“ Alleine bei der Anrechnung von anderen Sozialleistungen lag die der Anteil bei den fehlerhaften Bescheiden bei 47 Prozent. In 41 Prozent der Fälle wurden Versicherungsbeiträge der Hartz IV Leistungsempfänger nicht richtig berücksichtigt und bei der Berechnung der Mehrbedarfe für Energiekosten lag die Fehlerquote bei 27 Prozent. In 19 Prozent der fehlerhaften Entscheidungen wurden Unterhaltsansprüche gegenüber des Ex-Ehepartners nicht korrekt berechnet und in 18 Prozent der fehlerhaften Sachverhalte wurde der Kindergeldanspruch nicht korrekt berücksichtigt.
Jeder zweite Ein-Euro-Job rechtswidrig!
Erschreckendes brachte die Untersuchung auch bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, sog. Ein-Euro-Jobs zu Tage. Die Prüfer werfen den Jobcentern häufige Fehler bei der Umsetzung der Ein-Euro-Jobs für Hartz IV Empfänger vor. Kritisiert wird, dass 44 Prozent der Jobs nicht hätten genehmigt werden dürfen, weil sie beispielsweise reguläre Arbeitsplätze ersetzten. Bei fast einem Fünftel der Ein-Euro-Jobs lag seitens des Maßnahmenanbieters keine aussagekräftige Kostenkalkulation zur Maßnahme vor.
Qualifikationsdefizite bei Jobcenter Mitarbeitern
Dem Bericht zu Folge müssen sich die Vorgesetzten in den Behörden ein „nicht angemessenes“ fachaufsichtliches Handeln vorwerfen lassen, welches die Prüfer in der Hälfte der untersuchten Jobcenter feststellten. Lediglich in vier von 42 Ämtern seien die Anforderungen des Handbuches Interne Kontrollsysteme in vollem Umfang erfüllt worden. Ferner bemängeln die Prüfer eine „fehlende Sensibilisierung“ der Mitarbeiter, beispielsweise zur Einhaltung von Qualitätsstandards und stellten „Qualifikationsdefizite“ fest.
Erst kürzlich wurde darüber berichtet, dass in Deutschlands größtem Sozialgericht – Berlin – statistisch alle 22 Minuten eine Klage eingeht. Wer die Fehler, die durch die Jobcenter und deren Mitarbeiter entstehen, ausbaden muss, ist klar. Es sind die Hartz IV Empfänger, die sich jeden zu Unrecht nicht genehmigten Euro mit Widersprüchen und Klagen mühsam erstreiten müssen.