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Jobcenter kann Hartz IV Empfängerin nicht zur Frührente zwingen

Antrag Rente Frührente Hartz IVUm die Arbeitslosenstatistik aufzupolieren, ist es gängige Praxis in Jobcentern, Ältere ab dem 63. Lebensjahr in Frührente zu schicken. Diese Zwangsverrentung wird vom § 12a SGB II legitimiert, der die Behörden dazu ermächtigt, Hartz IV Empfänger zu einem Rentenantrag zu drängen.

Jedoch müssen hier auch die Interessen abgewogen werden, schließlich müssen Betroffene mit einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat auskommen. Wird die Rente beispielsweise zwei Jahre früher beantragt, so beläuft sich der Rentenabschlag auf 24 Monate x 0,3 Prozent = 7,2 Prozent dauerhaft. Pauschal darf vom Jobcenter deshalb kein Rentenantrag verlangt werden, vielmehr ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. So auch LSG Nordrhein-Westfalen (Az.:  L 19 B 371/09) und Hessisches LSG (Az.: L 7 AS 88/14 B ER).

Auch mit der jüngste Entscheidung zum vorzeitigen Rentenantrag schiebt den Jobcentern bei Zwangsverrentungen einen Riegel vor. So entschied das Sozialgericht Dresden unter dem Az.: S 28 AS 567/14 ER, dass Hartz IV Empfänger einer Aufforderung zum Rentenantrag nicht nachkommen müssen, wenn die tatsächliche Höhe der Altersrente nicht feststeht.

Im vorliegenden Streitfall sollte eine 64-jährige Leistungsempfängerin frühzeitig in Rente geschickt werden, jedoch weigerte sie sich, den Rentenantrag zu stellen. Obwohl die Rentenhöhe nicht ermittelt wurde, sah das Jobcenter keine Gründe, die gegen den Rentenantrag sprächen. Da die Hartz IV Empfängerin die Abschläge beim Rentenbezug nicht hinnehmen wollte, landete der Fall vor dem Sozialgericht – und die Sozialrichter sprachen der älteren Dame recht zu.

Das Gericht stellte fest, dass ein vorzeitiger Rentenantrag ausscheide, da eine Ermessensprüfung nicht durchgeführt werden kann – die zwingende Voraussetzung ist – da die tatsächliche Rentenhöhe nicht ermittelt wurde. Die Hartz IV Empfängerin kann nicht vorzeitig in Rente geschickt werden, da nicht festgestellt werden kann, in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen sie lebe und wie hoch die Abschläge auf die Rente wären.