Fortbildungsprämie für Arbeitslose und Hartz IV Empfänger
Als Anreiz, eine Berufsausbildung nachzuholen, wollen Gewerkschaften Fortbildungsprämien für Hartz IV Bezieher durchsetzen. Hierzu legte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein Konzeptpapier vor, wonach Arbeitslose bei bestandener Prüfung 1.000 Euro und zusätzlich bei Abschluss der Ausbildung zusätzlich 1.500 Euro erhalten sollen. Damit will der DGB das „Durchhaltevermögen“ Arbeitsloser stärken.
„Weiterbildung muss sich lohnen“, heißt es in dem DGB-Konzeptpapier des Arbeitsmarktexperten Wilhelm Adamy, über das die „Passauer Neue Presse“ berichtet. Gerade Arbeitslose mit Kindern begründen die Hemmungen zur Aufnahme einer Weiterbildung mit „finanzieller Unsicherheit“.
Arbeitslose sollen darüberhinaus zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens zehn Prozent bzw. 100 Euro erhalten. Diese sollen nach dem Willen des DGB auch Hartz IV Empfänger erhalten, die eine Ausbildung nachholen. Der Arbetsmarktexperte kritisiert, dass die Bundesregierung bisher gezielte finanzielle Anreize für Weiterbildungsmaßnahmen ablehnte. Dabei sei die Arbeitslosigkeit von Menschen ohne Berufsausbildung mit einem Anteil von 20 Prozent fast viermal so hoch wie die von Arbeitslosen, die einen Berufsabschluss in der Tasche haben, so die Untersuchungen des DGB.
Bundesarbeitsministerium nicht abgeneigt
Wie ein Sprecher der Bundesarbeitsministerin, Andrea Nahles (SPD), bestätigte, seien einmalige Prämien für Ausbildungswillige durchaus „überlegenswert“. Als „ein zentrales Kriterium“ bezeichnete der Sprecher Weiterbildungsmaßnahmen um die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Wie die detailierte Ausgestaltung solcher finanzieller Anreize aussehen könnte, wird seinen Angaben nach derzeit in Facharbeitsgruppen des Ministeriums noch geprüft.