Nach Angaben des Vorstandsmitglieds der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, liege Bei der BA ein Vorschlag auf dem Tisch, wonach künftig eine Bagatellgrenze eingeführt werden soll, dass Jobcenter bei Überzahlungen der Leistungen bis 50 Euro keine Rückforderungsansprüche gegen Hartz IV Empfänger stellen.Bisher laufen Jobcenter jeder Überzahlung der Hartz IV Leistungen penibel hinterher, seien es auch nur ein paar Euro- oder Centbeträge. Häufig übersteigen dabei die Kosten des Eintreibens den tatsächlich eingeforderten Betrag, weshalb die Behörde künftig auf die Rückforderung von Kleinbeträgen verzichten will, wie es in einem 63-seitigem Vorschlagspaket der BA zur Vereinfachung der Hartz IV Regelungen heißt. Ob der Vorschlag durchgesetzt wird, liegt allerdings bei der Politik.
Zu Überzahlungen komme es beispielsweise dann, wenn Leistungsbezieher eine neue Arbeitsstelle am 31. des Monats antreten, weil dieser auf einen Montag fällt. Da an diesem Tage keine Arbeitslosigkeit mehr vorlag, würde das Jobcenter für diesen Tag die Leistungen zurückfordern. „Wenn dann Jobcenter die Zahlungen für den 31. wieder zurückfordern, weil er an diesem Tag ja nicht mehr arbeitslos war, wird das von den Betroffenen als pedantisch empfunden“, so Heinrich Alt.
Der Verwaltungsaufwand für das Eintreiben der Beträge sei allerdings so hoch, dass er in keinem Verhältnis zur zurückgeforderten Summe stehe. Gleichzeitig räumt Alt auch ein, dass die Aussicht, überhaupt Geld von Betroffenen zurückzuerhalten, gering sei. „Manche Menschen sind überschuldet, andere befinden sich in einer Privatinsolvenz“, so de BA-Vorstand. Auch gibt er zu bedenken, dass es sich bei Kunden der Jobcenter um Menschen handle, die ohnehin auf jeden Cent angewiesen sind. „Das sind ja keine Millionäre, die davon profitieren.“
Die Einführung einer solchen Bagatellgrenze sei allerdings auch umstritten, wie Alt weiter ausführt, denn diese könnte sich auch auf die Zahlungsmoral Betroffener in anderen Bereichen des Sozialsystems auswirken.
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