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Ärger in Jobcentern und Hartz IV Schikanen?!

Bürokratie in Jobcentern

Alltägliche Hartz IV Schikanen im Jobcenter durch Bürokratie Bild: Bernd Kasper/ pixelio.de

Wieder mal ein Paradebeispiel für Schikanen im Jobcenter. Nachdem die Arbeitsagentur ein halbes Jahr nach einer abgebrochenen Ausbildung die Leistungen einstellte, musste ein 19-Jähriger auf der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz Hartz IV Leistungen beantragen. Zum ersten Termin beim Jobcenter Westerburg nahm er seine Mutter als Begleitung mit. Die 56-Jährige Hausfrau ahnte da noch nicht, dass sie eine unfreiwillige Hauptrolle in einem „schlechten Film“ spielen würde.

Neben dem Antragsteller selbst nahm der Sachbearbeiter auch gleich – zu deren Ärger – die Eltern des 19-Jährigen ins Visier. Weil die Mutter aus gesundheitlichen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, musste sie sich vor dem Fallmanager rechtfertigen, auch in Bezug auf ihre Krankheit, und das, obwohl sie keinerlei Sozialleistungen bezieht.

Der Berater im Jobcenter forderte die Frau auf, sich einen Job zu suchen. Als sie die Forderung des Sachbearbeiters mit dem Verweis auf ihre Krankheit verneinte, schickte dieser sie zum Medizinischen Dienst der Arbeitsagentur.

Auch der Vater blieb nicht verschont. Mutter und Sohn mussten beim Jobcenter Rede und Antwort stehen. „Der Berater fragte nach unserer finanziellen Situation und dem Verdienst meines Mannes“, so die Schilderung der Mutter gegenüber der „Rhein Zeitung“. Als der Sachbearbeiter die Daten des 52-jährige Elektriker-Meisters hatte, stellte er fest, dass das Einkommen nicht ausreiche. Obwohl sich der Vater bereits seit 13 Jahren in einer festen Anstellung als Elektriker befindet, meinte der Fallmanager:“Das ist zu wenig. Wir suchen einen besser bezahlten Job“, schildert die Mutter weiter. Als der Vater ebenfalls zum Termin ins Jobcenter geladen wurde, um für ihn eine neue Job zu suchen,  stellte er klar, dass er seine feste Anstellung behalten will.

Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft = Schikane?

Nach dem Sozialgesetzbuch II handelt der Sachbearbeiter gesetzeskonform, wie der Chef des Jobcenters Westerwald, Peter Hahn, gegenüber der „Westdeutschen Zeitung“ bestätigt. Er stellte klar, dass es sich hier keinesfalls um Schikanen handelt, denn die Arbeitsvermittler seien zur Prüfung von Möglichkeiten verpflichtet, die Bedürftigkeit einer Bedarfsgemeinschaft auf Hartz IV – in der der 19-jährige Sohn mit seinen Eltern lebt – zu vermeiden. Dazu gehört auch die Vermittlung eines jeden Mitglieds in jede zumutbare Arbeit, unabhängig von deren Verdienstmöglichkeiten oder der vorherigen Ausbildung.

Lediglich der Gesundheitszustand kann sich auf die Erwerbstätigkeit auswirken. Aber das haben nicht die Mitarbeiter im Jobcenter sondern der Medizinische Dienst zu entscheiden.

„Ich weiß, dass sich viele Kunden des Jobcenters von solchen Vorgängen vor den Kopf gestoßen fühlen“, so der Jobcenter-Chef. „Aber wir haben klare Vorgaben durch den Gesetzgeber. Unser Mitarbeiter hat alles richtig gemacht“. Er erklärt weiter, dass auch eine vorliegende Beschäftigung den Bemühungen der Behörde keinen Grund zum Anlass gibt, nicht weiter nachzuhaken.

„Selbst wenn ein Elternteil eines arbeitslosen Kindes unter 25 Jahren, das noch zu Hause lebt, einer gut bezahlten Arbeit nachgeht, sind die Mitarbeiter des Jobcenters gehalten zu prüfen, ob die Vermittlung in eine besser entlohnte Stelle möglich erscheint“. Er stellt im Interview aber gleichzeitig klar, dass Niemand gezwungen werde, eine langjährige Vollzeitbeschäftigung aufzugeben.

Mittlerweile sucht der Sohn wieder auf eigene Faust nach einem Ausbildungsplatz und hat bereits über 30 Bewerbungen verschickt. Auch die ersten Bewerbungsgespräche laufen bereits.

Rhein-Zeitung.de

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