Zwei Brüder aus Nienburg besuchen regelmäßig die Schule und wollen ihr Abitur machen und anschließend studieren. Trotz entsprechender Schulnoten wird den beiden Kindern das Schulleben durch das Jobcenter Nienburg schwer gemacht, wie die „Junge Welt“ (jW) berichtet. Dadurch, dass ihre Eltern mit Hartz IV aufstocken, gelten die Kinder ab dem 15. Lebensjahr als erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. So schaltete sich das Jobcenter ein und forderte die Jungen mehrfach zu Beratungsgesprächen auf und drohte sogar mit Sanktionen.
Wie die „jW“ berichtet, sprechen die guten Noten der beiden Schüler dafür, dass sie in wenigen Jahren ihr Abitur machen und anschließend ein Studium aufnehmen. Doch die sog. Verfolgungsbetreuung (für Erwerbsfähige am dem 15. Lebensjahr) durch das Jobcenter könnte den Plänen der Kinder einen Strich durch die Rechnung machen. Sie werden regelmäßig von der Behörde aufgefordert, Beratungstermine wahrzunehmen und Stellengesuche zu besprechen. Die Verfolgungsbetreuung schließt ein, dass auch Sanktionen gegen Minderjährige ausgesprochen werden können, wenn diese nicht zu einem Beratungsgespräch erscheinen oder andere „Verstöße“ begehen.
Die „jW“ berichtet, dass der ältere der beiden Brüder erstmalig im Jahr 2011 vom Jobcenter angeschrieben wurde. Er sollte Bewerbungen, Lebenslauf, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses sowie eine Schulbescheinigung mit zum Termin mitbringen.
„Ich möchte mit Ihnen Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten besprechen“
Im Fall, dass das Kind das Beratungsgespräche verweigere, hieß es dem Bericht zufolge weiter im Einladungsschreiben
„können Ihre Leistungen ganz oder teilweise eingestellt werden.“
Aktuell steht Kindern zwischen 14 und 17 Jahren ein monatlicher Regelsatz von 289 Euro zu, um das „physische und soziokulturelle“ Existenzminimum zu sichern. Kindergeld und eventuelle Unterhaltszahlungen werden vollständig auf den Regelsatz angerechnet.
Der Schüler nahm das Beratungsgespräch wahr und brachte eine Schulbescheinigung zum Termin mit. Und obwohl aus dieser noch ein mehrjähriger Schulbesuch hervorging, lud das Jobcenter ihn und später in 2012 auch seinen jüngeren Bruder erneut zu Beratungsterminen ein.
Als im Oktober erneut Aufforderungen vom Jobcenter ins Haus kamen, sagte die Mutter die Termite ab und legte erneut Schreiben vor, die noch einen mehrjährigen Schulbesuch bescheinigen.
„Wir wollten es den Jungs nicht mehr zumuten, ständig vor dem Sachbearbeiter Rechenschaft ablegen zu müssen“
erklärte die Mutter in einem Gespräch mit der jungen Welt. Sie teilte dem Jobcenter schriftlich mit, dass „momentan eine berufliche Vermittlung nicht angezeigt ist“.
Das Jobcenter Nienburg reagierte und teilte den Eltern in einem Antwortschreiben mit, dass die beiden Kinder seit dem 15. Geburtstag Kunden des Jobcenters seien und auch so behandelt würden. Die Behörde erklärte im Schreiben weiter, dass es vorkommen könne, dass Schüler zum Ende der Schulzeit leistungsschwächer würden, was ihre „Hilfebedürftigkeit“ verlängern könnte. Aus diesem Grund seien die Kontrollen gerechtfertigt und müssten von den Eltern in Kauf genommen werden, um „bei Problemen passgenau tätig werden zu können“. Das Jobcenter wies die Eltern darauf hin, dass Kinder von Eltern, die im Hartz IV Bezug stehen, „gesetzlich zur Berufsberatung verpflichtet“ seien, zitiert die „jW“ aus dem Antwortschreiben der Behörde.
Da die beiden Schüler ihr Fernbleiben nicht ausreichend begründen hätten, kündigte das Amt an, ihren Regelsatz um zehn Prozent – 28,90 Euro monatlich – kürzen zu wollen. Es folgte eine erneute Aufforderung zum Gespräch, um „den Sachverhalt anzuhören“. Entsprechend empört wehrt sich die Mutter:
„Unterhaltspflichtige Elternteile dürfen auch nicht einfach aufhören zu zahlen, wenn das Kind nicht wunschgemäß funktioniert.“
Schließlich gehe es hier nicht ums Taschengeld sondern um die Kürzung von existenzsichernden Leistungen für die Kinder. Auch die Vermutung der Mutter, das Jobcenter würde mit der Anforderung von Zeugnissen und Lebensläufen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen, ist nicht abwegig. Wie Bundesdatenschutzbeauftragter, Peter Schaar, im Internet erklärt, gingen diese Unterlagen das Jobcenter nichts an. „Solange das Kind die Schule besucht, genügen Angaben der tatsächlichen Verhältnisse“, so Schaar.
Auf Nachfrage der „jW“ bestätigte die Bereichsleiterin des Jobcenters Nienburg, Daniela Meyer, dass grundsätzlich alle 15-Jährigen zu Beratungsgesprächen eingeladen werden. Ob allerdings alle Aufforderungen mit Sanktionsandrohungen versehen würden, wisse sie jedoch nicht. „Den Sachverhalt kann ich nur im Einzelfall klären“, so Meyer. „Das sind keine Einzelfälle“, erklärte dagegen Inge Hannemann gegenüber der „jW“. Die Hamburger Jobcenter-Mitarbeiterin wurde aufgrund von sanktionskritischen Äußerungen in ihrem Blog von ihrem Arbeitgeber Jobcenter team.arbeit.hamburg vom Dienst freigestellt. Auch Arbeitslosenrechtler Harald Thomé, bestätigte im Gespräch mit der „jungen Welt“, dass es sich um „gängige Praxis“ in Jobcentern handle.
Nun machen sich die Eltern berechtigt Gedanken um die Zukunft ihrer beiden Söhne. Der Druck des Jobcenters würde vor allem den jüngeren der beiden Jungen sehr belasten.
„Er ist so genervt, dass er erwägt, die Schule mit einem Realschulabschluß zu verlassen, um Geld zu verdienen“,
schildert die besorgte Mutter in Interview mit der „jW“.
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