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Hartz IV Empfänger per Zwang zur psychiatrischen Behandlung

Das Jobcenter Schleswig-Flensburg wollte einen Hartz IV Empfänger mittels einer Eingliederungsvereinbarung und unter Androhung von Sanktionen zu einer psychiatrischen Behandlung zwingen, wie die Rechtsanwältin Luisa Milazzo auf Ihrer Seite berichtet. Entsprechend hat das Sozialgericht geurteilt, welches der Auffassung ist, dass dieses Vorgehen Grundrechte verletzt.

Milazzo berichtet, dass gestern die Entscheidung im Eilverfahren gegen den Eingliederungsbescheid per Fax eingegangen ist.  Das Sozialgericht Schleswig argumentiert, dass eine erfolgreiche psychiatrische Behandlung die Freiwilligkeit voraussetzt und der Zwang durch das Jobcenter nicht geeignet sei, die Leistungsfähigkeit von Hartz IV Beziehern zu steigern.

Die Richter sehen eine Zwangsbehandlung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Eingliederung als unverhältnismäßig und rechtswidrig an, schließlich haben auch Hartz IV Empfänger das Recht, selbst zu entscheiden, wann und wie sie sich ärztlich oder psychiatrisch behandeln lassen.

Rechtsanwältin Luisa Milazzo rät dazu, sich nicht auf Eingliederungsvereinbarungen einzulassen, die ärztliche oder therapeutische Maßnahmen gegen den Willen des Leistungsempfängers vorsehen:

„Sollte das Jobcenter versuchen, Sie dazu zu zwingen, sich ärztlich oder therapeutisch gegen Ihren Willen behandeln zu lassen, so lassen Sie sich nicht darauf ein! Unterschreiben Sie keine Eingliederungsvereinbarung und holen Sie sich anwaltliche Hilfe, um gegen einen etwaigen Eingliederungsbescheid (auch genannt: “Die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt”) außergerichtlich sowie gerichtlich vorzugehen.

Anwaltliche Hilfe steht auch denen zu, die diese sich nicht leisten können. Weitere Informationen dazu, was zu tun ist, wenn Sie zu wenig Geld für den Anwaltsbesuch haben, finden Sie in den Artikeln zu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.“

Beschluss des SG Schleswig vom 22.10.2013 – S 16 AS 158/13 ER

http://www.luisa-milazzo.de/wordpress/keine-zwangsbehandlung-fuer-hartz-iv-empfaenger-per-eingliederungsbescheid/
Bild: Shaiith/ istockphoto.com