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407 Euro Hartz IV Regelsatz – hat Regierung falsch gerechnet?

Ob der aktuelle Hartz IV Regelsatz das soziokulturelle Existenzminimum absichert, ist fraglich. Hätte die Bundesregierung die Kritik des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2010 ohne weitere Änderungen in der Berechnung umgesetzt, würde sich der aktuelle Regelsatz auf 407 Euro belaufen. So hat zwar die Regierung auf Druck des Verfassungsgerichts vorgenommen, dafür aber an anderen Stellen Änderungen im Rechenverfahren modifiziert. 

Hartz-IV-Satz: Klein gerechnet

Regelsatz würde bei 407 Euro liegen

Im Ergebnis liegt der Regelsatz nur 2,81 Euro höher als die ursprüngliche Berechnung. In einer durch die Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie hat die Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker ermittelt, dass der Eck-Regelsatz um 27 Euro gestiegen wäre, wenn das Sozialministerium ausschließlich die vom Verfassungsgericht beanstandeten Punkte angepasst hätte (siehe auch Grafik rechts der Hans-Böckler-Stiftung). „Aus gesellschaftspolitischen, möglicherweise auch unter juristischen Aspekten“ bleibt es daher weiter fraglich, ob die Höhe der Grundsicherung angemessen ist, um das Existenzminimum zu decken.

Aus der Regelsatzermittlung gestrichen

Die Regelsatzbestimmung orientiert sich an den monatlichen Lebenshaltungskosten von Haushalten mit geringem Einkommen (ohne Wohnkosten), die letztmalig für 2008 vom Statistischen Bundesamt erhoben wurden. Von diesen hat das Ministerium noch Abschläge vorgenommen bei Beträgen, die für die Regelsatzbestimmung als nicht relevant erachtet wurden. Dazu zählen u. A. Ausgaben für Tabak und Alkohol, aber auch Ausgaben für Pflanzen, Reisen, Kraftstoff für Fahrzeuge sowie Urlaubsreisen. Diese Abzüge reduzieren den monatlichen Eck-Regelsatz um 13 Euro, wie Dr. Becker in ihrer Studie ermittelt hat.

Bedarfsgruppe „verarmt“

Auch eine weitere Rechengröße wurde verändert. So wurden bei der Neuberechnung ab 2011 nicht mehr 20 Prozent der einkommensschwächsten Alleinstehenden sondern lediglich 15 Prozent berücksichtigt. Dadurch wurde die maßgebliche Bedarfsgruppe zur Regelsatzermittlung erheblich „verarmt“, denn nun wird ein um 9 Prozent niedrigeres Existenzminimum zu Grunde gelegt bzw. ein Einkommen, werlches um 82 Euro unter den realen Einkommen der bisherigen Referenzgruppe liegt. Hierdurch reduziert sich der errechnete Regelsatz um weitere 11 Euro. Diese Maßnahme interpretiert Becker „als neuartige ,freihändige, nicht fundierte Entscheidung des Gesetzgebers“. Wie sie der „Süddeutschen“ sagte, besteht die Möglichkeit, dass die Regierung mit ihrer Berechnung erneut gegen die Auflagen des obersten Gerichts verstoßen habe.

Regierung muss zum 01. Juli 2013 Zahlen vorlegen

Das Sozialministerium muss sich erneut mit der umstrittenen Berechnung der Hartz IV Regelsätze befassen und bis zum 01.07.2013 den „Bericht über die Weiterentwicklung der Methodik für die Ermittlung der Regelsätze“ nach § 10 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz im Bundestag vorlegen.  Wie die „Süddeutsche“ berichtet, wird das Kabinett voraussichtlich am kommenden Mittwoch zum Bericht debattieren. Dieser soll sich auf die Forschungsergebnisse der Studien des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Ruhruniversität Bochum stützen, die ebenfalls zum gleichen Termin veröffentlicht werden.

Forschungsprojekt der Hans-Böckler-Stiftung unter Projektleitung der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker und Dr. Reinhard Schüssler (Prognos AG):

Grundsicherungsniveau: Ergebnis der Verteilungsentwicklung und normativer Setzungen