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Hochwasser: Wichtige Informationen für Hartz IV-Empfänger

Aktuell herrscht bezüglich des Hochwassers in großen Teilen der Bundesrepublik ein Ausnahmezustand. Hierzu hat die Agentur für Arbeit in Nürnberg zusammen mit anderen Partnern eine gemeinsame Pressemitteilung herausgegeben, die Informationen bereithält, wie in der aktuellen Situation verfahren wird.

Speziell bezogen auf die (Nicht!)Anrechnung der Soforthilfen auf Hartz IV Leistungen, Austattung der Wohnung bei Schäden (Schadenersatz), Meldeterminen sowie die Verfahrensweise von Jobcentern, die unmittelbar durch das Hochwasser betroffen sind.

Nürnberg (ots) – Gemeinsame Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit (BA), des Deutschen Städtetages (DST) und des Deutschen Landkreistages (DLT)

Bundesweit sind hunderttausende Menschen vom Hochwasser betroffen. Ebenso viele zeigen sich solidarisch und helfen in den Krisenregionen. Ein Ausnahmezustand, der sich auch auf die Arbeit der Jobcenter auswirkt.

Dazu geben BA, DST und DLT für Arbeitslosengeld II-Bezieher folgende Hinweise:

      • Soforthilfen, die ausdrücklich dazu dienen, Schäden durch das
        Hochwasser zu beseitigen, werden nicht auf das Arbeitslosengeld
        II angerechnet.
      • Wurde durch die Flut Hausrat zerstört, können die Jobcenter die
        Kosten für die erneute (Erst-)Ausstattung der Wohnung
        übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Kosten weder
        durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges
        Nothilfeprogramm erstattet werden. Hausrat umfasst
        beispielsweise Möbel, Lampen, Haushaltsgeräte und alle
        Gegenstände, die üblicherweise eine normale Haushaltsführung
        ermöglichen.
      • Für die Dauer einer Helfertätigkeit im Rahmen des Hochwassers
        bestehen keine Meldepflicht und keine zwingende Notwendigkeit,
        eine angebotene Maßnahme oder Beschäftigung anzunehmen.
      • Ist die Wahrnehmung eines Meldetermins aufgrund des Hochwassers
        nicht möglich, treten keine Sanktionen ein. Vorab wäre eine
        telefonische Absage hilfreich, damit die Gesprächszeit neu
        vergeben werden kann.
      • Sollten Jobcenter selbst direkt vom Hochwasser betroffen sein,
        gehen für Kunden des Jobcenters keine Ansprüche verloren. Es
        kann jedoch in der Bearbeitung zu zeitlichen Verzögerungen
        kommen. Laufende Zahlungen sind nicht betroffen.

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Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487