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Hartz IV zu wenig: Immer mehr auf Darlehen vom Jobcenter angewiesen

Kredite vom JobcenterEins steht fest, der Regelsatz ist zu niedrig. Leistungsbezieher können sich immer weniger von den Leistungen leisten und an ein Ansparen ist nicht zu denken. Um größere Anschaffungen für den täglichen Lebensbedarf machen zu können, benötigen immer mehr Hartz IV Bezieher ein Darlehen vom Jobcenter. Dabei geht es nicht einmal um Verschwendung oder Luxusartikel. Vielmehr stehen wichtige Geräte wie ein funktionierender Kühlschrank oder eine Waschmaschine auf dem Einkaufszettel, die mit einem Darlehen finanziert werden müssen.

Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, ist die Zahl der vergebenen Darlehen durch die Jobcenter von 2007 mit 12.873 auf 16.833 in 2012 gestiegen – ein Anstieg von über 30 Prozent. Auch die Höhe der gewährten Darlehn ist im genannten Zeitraum von durchschnittlich 216 Euro auf 298 Euro gestiegen.

Diese Zahlen nahmen auch die Grünen noch einmal zum Anlass, um einen höheren Hartz IV Regelsatz zu fordern. Wie die Arbeitsmarktexpertin der Grünen, Brigitte Pothmer, feststellt, seien diese steigenden Zahlen ein „eindeutiger Hinweis darauf, dass der Regelsatz zu gering ist“. Ihrer Meinung nach müsse es möglich sein, auch größere Anschaffung aus der Regelleistung zu finanzieren.

Warum der Regelsatz nicht ausreicht

RegelsatzbedarfeDieses Tortendiagramm zeigt, welcher Anteil für welche Anschaffungen im im Eck-Regelsatz von 382 Euro vom Gesetzgeber vorgesehen sind, um ein menschenwürdiges Leben zu „ermöglichen“. Die einzelnen Bedarfsanteile sind alle sehr knapp kalkuliert, so dass ein „Ansparen“ aus dem Regelsatz kaum möglich sein dürfte um größere Anschaffungen zu machen, ohne Schulden aufzubauen.

Rückzahlung an das Jobcenter

Allgemein erfolgt die Darlehensgewährung durch das Jobcenter nach § 42a SGB II. Die Rückzahlung ist mit 10 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes zu leisten und erfolgt im Folgemonat der Auszahlung des Darlehens (§ 42a Absatz 2 Satz 1 SGB II).

Mit dem Darlehen des Jobcenters sind Hartz IV Bezieher aber weiter im Teufelskreis. Berücksichtigt man, dass bei einem Regelsatz von 382 Euro monatlich 10 Prozent getilgt werden müssen, fehlen an anderer Stelle 38 Euro, bis das Darlehen getilgt ist. Über die Rückzahlung und Aufrechnung mit dem Regelsatz erlässt das Jobcenter einen Rückzahlungsbescheid (Verwaltungsakt).