Zum Inhalt springen

Weg mit Missbrauch bei Leiharbeit und Einführung Mindestlohn 8,50 Euro

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist so Einiges im Argen. Die Leiharbeitsbranche hat einen zu hohen Stellenwert und auch mangelt es an einem gesetzlich verankerten Mindestlohn. Auf den Kundgebungen zum 01. Mai wurden wieder ein paar Punkte an den Pranger gestellt. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) setzte sich auf der Münchner Kundgebung erneut gegen den Missbrauch von Leiharbeit und für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde ein. Besonders die Zahl der Leiharbeiter ist den den letzten Jahren nach oben explodiert, alleine in den letzten zehn Jahren hat diese sich verdreifacht.

Niedriges Lohnniveau bei Leiharbeit

Zum Teil liegen die Löhne bei der Leiharbeit um 25-30 Prozent unter den üblichen Löhnen der Branche. Auch die in 2012 eingeführte Lohnuntergrenze der Regierung erscheint da recht wenig. In den neuen Bundesländern sind seit Oktober 2012 7,50 Euro und in den übrigen Bundesländern 8,19 Euro pro Stunde festgelegt. Diese Werte liegen weit unter den Forderungen des DGB, die einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. „Wir brauchen gute Arbeit und keine Arbeit, die arm macht“, so DGB-Chef Sommer bei der zentralen Gewerkschaftskundgebung.

8,50 Euro Mindestlohn noch zu wenig

Ex-Linken-Chef Oskar Lafontaine lehnt sich bei der Debatte um den Mindestlohn weiter aus dem Fenster. Er kritisierte, dass die vom DGB geforderten 8,50 Euro noch zu niedrig seien, die später im Alter zu „Hungerrenten“ führen würden. Lafontaine zu Folge solle man sich vor Augen führen, dass die Einkommen der oberen Zehntausend in den letzten Jahren gestiegen sind und im Vergleich dazu stagnieren oder sinken sogar die Löhne und Renten.

Minijobs müssen zur Ausnahme werden

Auch die Minijobs kamen an den Pranger. Wie DGB Landesvorsitzener Dietmar Muscheid auf der Kundgebung in Koblenz mahnte, müssen neben der Leiharbeit auch Minijobs zur Ausnahme werden. „Wir wollen unbefristete, vernünftig bezahlte Arbeit, von der Menschen auch leben können“, so Muscheid in seinen Ausführungen.

Die Zahlen sprechen leider für sich, wenn man betrachtet, dass mittlerweile rund ein Drittel aller erwerbsfähigen Hartz IV Empfänger sog. Aufstocker sind, was bedeutet, dass diese von ihrem Einkommen weder sich noch ihre Familien versorgen können. Wie die Studie des IAQ ergeben hat, sind gut 44 Prozent von den Aufstockern in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und 36 Prozent von ihnen gehen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nach. Das katastrophale Lohnniveau wird deutlich, wenn man bedenkt, dass über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Hartz IV Aufstocker einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen.