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LSG soll Hartz IV Mieten überprüfen

Mietobergrenzen WAVAm Donnerstag den 25.04.2013 wird es vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam spannend. Um 14:30 Uhr beginnt der 36. Senat mit der mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren über die Wohnungsaufwendungenverordnung (WAV) vom 03.04.2012, die seit Mai des letzten Jahres gilt. Zwei Berliner Hartz IV Empfänger haben dieses Verfahren ins Rollen gebracht und wollen erreichen, dass die Berliner WAV für unwirksam erklärt wird. Bei diesem Normenkontrollverfahren wird nicht nach Einzelfall entschieden, sondern generell die zugrunde liegende Verordnung (§ 55a SGG), was dementsprechend auch Auswirkungen auf andere Leistungsbezieher haben wird.

Bereits bei der Einführung stieß die „Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ auf breite Kritik, da die Richtwerte für die Größe der Wohnung sowie die Mietobergrenzen viel zu niedrig angesetzt waren. Erst letzten Monat entschied das Sozialgericht in einem Verfahren, dass die Bemessungsgrenzen zu niedrig seien und erklärten diese für rechtswidrig.

Die Verhandlung findet öffentlich im Dienstgebäude des Landessozialgerichts, Saal 3 statt.(Försterweg 2-6, 14482 Potsdam)

Es ist nach der Verhandlung mit einer Urteilsverkündung zu rechnen. (Az. L 36 AS 2095/12 NK)