Zum Inhalt springen

Jobcenter will kranke Hartz IV Bezieher überführen

ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungSchärfere Kontrollen bei kranken Hartz IV Beziehern – die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll künftig gezielt gegen „Blaumacher“ vorgehen. Wie die Bild Zeitung unter Berufung auf ein internes Weisungspapier der BA berichtet, soll Leistungsbeziehern die nur zum Schein krank sind, das Handwerk gelegt werden. Als Maßnahmen sollen die ärztlichen Atteste und auch die ausstellenden Ärzte überprüft werden. Die Kontrolle geht sogar soweit, dass der Medizinische Dienst (MDK) plötzlich vor der Tür stehen kann und den Leistungsbezieher zu Hause untersucht.

Wer auffällt, wird kontrolliert

Überführte Blaumacher, die ihre Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen, müssen mit Sanktionen rechnen. Wer auffällig wird, kann an Fragenkatalog des 7-seitigen Weisungspapiers der BA festgemacht werden, dazu zählen Hartz IV Empfänger, die:

  • „auffällig häufig oder häufig für kurze Dauer“ krankgeschrieben werden
  • häufig zu „Beginn oder am Ende einer Woche“ krank werden
  • Meldetermine aufgrund von Krankheit nicht wahrnehmen
  • Maßnahmen oder Arbeitsstellen wegen Krankheit nicht antreten
  • am Ende eines Urlaubs erkranken
  • nach Ankündigung des Abwesenheit beim Fallmanager oder bei nicht genehmigten Urlaub krank werden

Jobcenter misstraut Ärzten

Um Gefälligkeits-Krankenscheinen vorzubeugen, sollen auch die Ärzte unter die Lupe genommen werden. Wird eine Krankschreibung für den Hartz IV Empfänger um mehr als zwei Tage zurückdatiert, erweckt dies bereits Verdacht. Gleiches gilt auch, wenn die Erst- und Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit am selben Tag ausgestellt werden.

Wenn der MDK an der Haustür klingelt

Als Überprüfungsorgan gegen Blaumacher soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingesezt werden. Entweder entscheiden die hauseigenen Ärzte des MDK ohne Untersuchung nach Aktenlage oder rücken zu Hausbesuchen aus und untersuchen den Hartz IV Empfänger persönlich zu Hause. Dabei muss das Jobcenter üppige 130 Euro (Aktenlage) bis 260 Euro (Hausbesuch) für den Einsatz des MDK locker machen – angesichts des Regelsatzes von 382 Euro ein stolzes Sümmchen.