Betrachtet man den aktuellen Hartz IV Regelsatz und stellt ihn der Preissteigerungsrate gegenüber, wird deutlich, dass die Leistungen bei Weitem nicht ausreichen (können). Im Jahre 2005 mit 345 Euro (331 Euro/ Ost) schon verfassungswidrig eingeführt, nahm die Höhe der Leistungen ihren Lauf, immer am Verbraucherpreisindex (VPI) vorbei.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Verbraucherpreisindex (VPI)?
Der Verbraucherpreisindex ist ein Indikator zur Bestimmung der Geldwertentwicklung in der Bundesrepublik. Hierzu schreibt das Statistische Bundesamt:
Vergleich tatsächlicher Hartz IV Regelbedarf in Relation zum VPI
Der VPI nach Oktober 2012 wird erst noch ermittelt.
Erläuterungen zum Zeitablauf und Erhöhungen
Erst im Juli 2007, also zweieinhalb Jahre nach der Einführung von Hartz IV gab es die erste Erhöhung – um sagenhafte 2 Euro. Gleichzeitig wurde die Unterscheidung zwischen Ost und West aufgehoben, so dass es einen einheitlichen Regelsatz von nunmehr 347 Euro gegeben hat. Zu diesem Zeitpunkt ist der Hartz IV Bedarf noch an die Renten gekoppelt, daher waren bisher Nullrunden zu verzeichnen. Betrachtet man die Preissteigerungsrate, so hätte der Bedarf bereits hier knapp 360 Euro betragen müssen.
Auch bei den folgenden Regelsatzerhöhungen im Juli 2008 und Juli 2009 ist der tatsächlich gezahlte Bedarf um 20 Euro bzw. 10 Euro an der Realität vorbei, und das monatlich. Die große Reform in 2011, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Berechnung des Hartz IV Regelsatzes nicht verfassungskonform ist, konnte nicht wirklich Abhilfe schaffen. Zwar heißt es nicht mehr „Regelsatz“ sondern „Regelbedarf“, die Erhöhung auf 364 Euro fängt die Preissteigerungen nicht auf.
Erhöhung 2013 noch zu gering
Selbst die nächste Erhöhung im Januar 2012 um 10 Euro monatlich auf 374 Euro ist an den realen Zahlen vorbei. Und dies, obwohl sich der Regelbedarf nun an den Lohnkosten und Preissteigerungen orientieren soll. Die nächste Erhöhung wird es im Januar 2013 geben, auf 382 Euro. Und auch hier wieder ein satten Minus für betroffene Leistungsempfänger, da unter Berücksichtigung des VPI der Regelbedarf zu Jahresbeginn 2012 schon knapp 385 Euro hätte betragen müssen.
Die Berechnung des Hartz IV Regelbedarfes ist scheinbar immer noch nicht zeitgemäß, mit der Folge, dass Leistungsempfänger immer mehr selbst schultern müssen. Bei den oben aufgeführten Zahlen ist die Inflationsrate noch nicht einmal berücksichtigt, die nach aktuellen Ermittlungen und Prognosen gut 2 Prozent beträgt. Der VPI dürfte sich in den kommenden Monaten noch deutlich nach oben verändern, u.a. auch durch die angekündigten Preissteigerungen bei den Energiekonzernen – der Unterschied wird dadurch noch gravierender.
Um den noch aktuellen Regelbedarf von 374 Euro auf 420 Euro anzuheben, hat die Regierung bereits vorgerechnet, dass ein solches Vorhaben rund 7,4 Milliarden kosten würde. Gleichzeitig warnte die Agentur für Arbeit vor einer solchen Erhöhung.