Um gegen die Altersarmut anzugehen, hat die Regierung nun vermeintlich Nägel mit Köpfen gemacht. Nach langen Diskussionen um die Armut im Alter trotz Beitragszahlungen von Geringverdienern in die Rentenkassen, hat die Koalition nun gestern die Lebensleistungsrente beschlossen, die aus Steuergeldern die Altersrente aufstocken soll.
Geringverdiener stehen im Alter finanziell schlecht dar, besonders gebeutelt sind bekanntermaßen Empfänger von Mindestlohn und Leiharbeiter, die kaum Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die von der Koalition angepriesene Lebensleistungsrente soll der Altersarmut entgegenwirken. Allerdings sind die Anforderungen für die aufstockende Lebensleistungsrente sehr hoch gesteckt und die Erfüllung der Voraussetzungen erscheint nahezu unrealistisch.
Erfüllung der Voraussetzungen kaum möglich
Um einen Anspruch auf die Lebensleistungsrente zu erhalten, muss man mindestens 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und zusätzlich auch noch privat vorgesorgt haben, beispielsweise private Rentenversicherungen wie Riester Verträge. Dies erscheint nicht wirklich plausibel, wenn man bedenkt, dass Geringverdiener nur gerade so viel verdienen, um über die Runden zu kommen und möglicherweise noch aufstockende Hartz IV Leistungen erhalten müssen. Die Finanzierung einer privaten Altersvorsorge ist kaum bzw. gar nicht möglich, wenn man jeden Euro dreimal umdrehen muss.
Zwar werden die Zeiten der Kindeserziehung und Pflege bei der Rentenversicherung wesentlich höher als bisher angerechnet, jedoch ist dies nicht unbedingt der Knackpunkt bei der Lebensleistungsrente, sondern die Erfüllung der Zusatzvoraussetzung der privaten Altersvorsorge.
Nach Angaben der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU), sei die Lebensleistungsrente eine Aufwertung für Geringverdiener. „Wer 40 Jahre eingezahlt hat, muss nicht zum Sozialamt gehen, wenn die eigene Rente nicht reicht, sondern bekommt eine Rente von der Rentenversicherung“, so von der Leyen.
Dabei orientiert sich die Lebensleistungsrente am bundesweit höchstem Satz der Grundsicherung, der bei 830 Euro monatlich liegt. Wer sich also beispielsweise in 40 Beitragsjahren zur Rentenversicherung und privater Zusatzvorsorge einen Altersrente-Anspruch von 600 Euro erarbeitet hat, wird ohnehin die Grundsicherung in Höhe von 830 Euro erhalten, z.B. über die Grundsicherung im Alter (Je nach Kommune kann es hier Abweichungen geben). Allerdings setzt Vater Staat an dieser Stelle als Wohltäter an und stockt diese Rente noch auf, so dass im Endeffekt die Lebensleistungsrente ein paar Euro über der Grundsicherung liegt. Aus Kreisen des Bundesarbeitsministeriums heißt es, dass bis zu 850 Euro möglich sind.
Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sagte dazu, dass sich zwar die Regierung auf eine steuerfinanzierte Zusatzrente geeinigt hat, jedoch die Hürden so hoch seien, dass kaum Jemand in den Genuss dieser Zusatzleistung kommt. Mit „die drei Menschen, die Anspruch auf diese Rente haben, kann man im Zirkus ausstellen“, brachte Schneider seine Meinung zur Lebensleistungsrente auf den Punkt.
Fakt ist, dass die Lebensleistungsrente ein Schlag in die Kontur eines jeden Beitragszahlers ist, der 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und zusätzlich privat vorgesorgt hat und anschließend monatlich um 15-20 Euro (Mini-Rente) besser gestellt ist als jemand, der in seinem Leben nicht gearbeitet hat. Vor diesem Hintergrund erscheint die Mindestrente eher als eine Farce und nicht als vernünftige Lösung gegen Altersarmut.