Fördern und fordern stehen im Zentrum der Hartz IV Reformen aus dem Jahr 2005. Ein Bericht der Zeitung „Freie Presse“ wirft allerdings auf dieses Konzept ein anderes Licht. Dabei geht es um die teilweise intransparente Beurteilung von Hartz IV Beziehern durch den Psychologischen Dienst der Arbeitsagentur. Besonders makaber: Der im Bericht vorgestellte 32-Jährige Hartz IV Bezieher zeigte sich nicht nur gewillt, eine Qualifizierung anzutreten, sondern wurde zumindest von Bildungsträgern als ausgezeichnet geeignet befunden.
Das K.O. verpasst letztlich der Psychologische Dienst der Arbeitsagentur. Es wurden nicht nur „Probleme im mathematischen Bereich“ attestiert, sondern auch eine psychische Behinderung. Die Folge war, dass das zuständige Jobcenter den Bildungsgutschein für eine Qualifizierung ablehnte und der Betroffene zudem plötzlich – zumindest in den Augen des Gutachtens – als psychisch krank galt.
Immer mehr psychische Gutachten
Dass Jobcenter zunehmend mehr Hartz IV Bezieher einem psychologischen Gutachten unterziehen, ist längst kein Einzelfall. Aus einer Anfrage der Partei Die Linke geht hervor, dass sich die Zahl der Gutachten zwischen 2006 und 2010 verdoppelt hat. Dabei geht es nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Katja Kipping vor allem um 2 Gründe. Betroffene sind nicht mehr Teil der Arbeitslosenstatistik und fallen aus der Finanzierung der Arbeitsagentur heraus.
Katja Kipping bezeichnete diese Praxis als Zwangspsychiatrisierung und hält fest, dass Betroffene nur wenige Möglichkeiten haben, um sich wirksam zu wehren. Hinzu kommt, dass die Gutachten scheinbar durchaus in Frage gestellt werden können. Dann wie aus dem „Freie Presse“-Bericht hervorgeht, musste der Psychologische Dienst nach nochmaliger Prüfung dessen Ergebnisse in entscheidenden Punkten revidieren.