Sozialbetrug taucht in Medienberichten immer wieder auf. Allerdings sind es selten Fälle, in denen es um mehr als 20.000 oder 30.000 Euro geht. Das Verfahren, welches vorm Amtsgericht Fürstenfeldbruck verhandelt wurde, ist deshalb ein besonderer Fall – denn es geht um einen fünfstelligen Schaden für die Gesellschaft von 78.000 Euro. Soviel hatte sich ein Ehepaar über Hartz IV an Leistungen unrechtmäßig erschlichen – über einen Zeitraum von 2005 bis Mitte 2009.
Paar bezog neben Hartz IV Einkommen
Neben den Leistungen nach dem SGB II bezog das Paar aber nicht nur ein Einkommen als Immobilienmakler, sondern auch noch Einkünfte aus der Betreuung einer älteren Frau. Unterm Strich kamen so 65.000 Euro allein aus den Provisionen der Vermittlungsgeschäfte (von Wohnungen an Langzeitarbeitslose), die sie von der Stadt München erhielten. Zusätzlich kamen monatlich rund 1.000 Euro über die Betreuungstätigkeit zusammen.
Milde Strafen durch Selbstanzeige
Dass der Sozialbetrug überhaupt vor Gericht landete, verdankt das Paar übrigens nicht findigen Mitarbeitern in den betroffenen Behörden, sondern der eigenen Reue. Denn die 46-jährige ehemalige Bürokauffrau zeigte sich selbst an. Als Grund gab das Paar zu Protokoll, es habe den Betrug aus existenziellen Ängsten heraus begangen und der Alkoholabhängigkeit der Frau. Angesichts des Schadens, den das Paar verursacht hatte, fiel die Strafe milde aus – die 46-Jährige erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe und 250 Sozialstunden, ihr sehn Jahre älterer Partner 20 Monate auf Bewährung sowie 300 Sozialstunden.
Mittlerweile lebt das Paar wieder offiziell und legal von Hartz IV und hat angefangen, ihre Schulden beim Jobcenter in monatlichen Raten von 50 Euro abzutragen. Gleichzeitig will sich die Frau demnächst in eine mehrmonatige Therapie gegen die Alkoholsucht begeben und zukünftig einer geregelten Arbeit nachgehen.