Hartz IV hat viele Bereiche des alltäglichen Lebens für Betroffene verändert. Und wirkt sich auch auf die Arbeit deutscher Sozialgerichte aus. Denn nach wie vor ist die Zahl eingehender Klagen enorm. Dabei, so die Haltung vieler Juristen, ließe sich ein erheblicher Teil der Verfahren vermeiden. Das Jobcenter Potsdam geht in diesem Zusammenhang einen ganz eigenen Weg und zieht eine positive Bilanz. Denn die Bescheiderklärer und Schiedsstelle scheinen sich auszuzahlen.
Hintergrund für das Pilotprojekt ist die Ansicht des Jobcenters, dass ein Teil der Widersprüche und Klagen, die von Hartz IV Beziehern angestoßen werden, auf Missverständnisse in Bezug auf die komplexen Bescheide zurückzuführen sind.
Jobcenter nicht unfehlbar
Allerdings sieht Jobcenter-Geschäftsführer Frank Thomann den Grund für Klagen nicht nur beim Verständnis der Betroffenen. Auch das Jobcenter mache bei 26.000 Bescheiden pro Jahr Fehler, wie der Geschäftsführer einräumte. Dennoch sei für das Pilotprojekt eine positive Bilanz zu ziehen – von 38 Betroffenen, die gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen wollten, haben nach dem Termin mit dem Bescheiderklärer rund 30 seit Mitte Juni ihren Widerspruch zurückgezogen.
Ein Beispiel, welches deutlich zeigt, wie komplex das System Hartz IV aufgebaut ist. Denn Bescheide, welche über das tägliche Existenzminimum entscheiden, sollten eigentlich klar und verständlich aufgebaut sein. Einen Teil der Klagen an deutschen Gerichten wird aber auch der Erklärungsversuch der Jobcenter nicht verhindern können – nämlich jene, die sich grundsätzlich gegen die Hartz IV Gesetze richten.