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Hartz IV Betrug mit Fernsehsendung aufgedeckt

Bezieher von Hartz IV sind dazu verpflichtet, ihr Einkommen gegenüber dem zuständigen Jobcenter aufzudecken. Dies betrifft nicht nur deren finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch wenn sich Veränderungen in den Vermögensverhältnissen ergeben, ist eine Anzeige gegenüber dem Jobcenter angebracht. Andernfalls machen sich Betroffene dem Vorwurf des Sozialbetrugs schuldig.

In einem Verfahren gegen Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft aus dem Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Haßberge erhielt das Motto: „Fernsehen bildet“ eine völlig neue Deutung. Denn erst die Ausstrahlung der Fernsehsendung „Frauentausch“ auf RTL II brachte die Mitarbeiter des Jobcenters dem Hartz IV Betrug auf die Spur.

Aufwandsentschädigung nicht angezeigt

Denn die Sendung wurde nicht nur im Rest der Bundesrepublik, sondern auch von einer Mitarbeiterin des Jobcenters verfolgt. Spätere Recherchen der zuständigen Sachbearbeiterin ergaben, dass die gezeigte Bedarfsgemeinschaft, welche vom 1. August 2010 bis 31. Januar 2011 ALG II Leistungen bezog, ihre erhaltene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro für die zehn Tage nicht mitgeteilt hatte.

Die Folge: Ein Verfahren vor dem Amtsgericht Haßfurt, indem nicht nur die 26-jährige Hartz IV Bezieherin, sondern auch deren ehemaliger Ehemann auf der Anklagebank saßen. Denn beide bildeten zum Zeitpunkt des Betrugs zusammen mit 3 Kindern jene Bedarfsgemeinschaft. Das Argument der Beklagten, der Meinung gewesen zu sein, die Aufwandsentschädigung behalten zu dürfen und deswegen die Anzeige unterlassen zu haben, ließ das Gericht nicht gelten. Insgesamt betrog das Paar, welches sich in der Folgezeit scheiden ließ, das Jobcenter um rund 1.470 Euro.

Da hier vom Zeitpunkt der Bedarfsgemeinschaft auszugehen ist und die Kinder bei der Angeklagten leben, hat sie den höheren Betrag zurückzuzahlen. Ein Rückforderungsbescheid ist bereits 2011 ergangen, wurde jedoch von den Beteiligten nicht ausgeglichen. Die Mutter, die in der Verhandlung erklärte, dass sie zwar wusste, dass sie den Betrag von 1.500 Euro angeben müsse, aber ihr Ex-Ehemann bereits in der Ehe gewalttätig gewesen sei und Druck auf sie ausübte, weil er sich von der Gage einen Motorroller kaufen wollte, wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 35 Euro verurteilt. Ihr damaliger Ehemann, der auch bereits  wegen Diebstahls, Drogen und schwerer Körperverletzung neun Einträge im Bundeszentralregister hat, erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro.