15.000 Euro – für viele Verbraucher eine erhebliche Summe Bargeld. Und für einen Hartz IV Bezieher entspricht sie Regelleistungen von mehr als 3 Jahren. Dumm nur, wenn genau diese Summe nicht nur abhanden kommt, sondern die Anzeige des Diebstahls dazu führt, dass ein Verfahren wegen Sozialbetrug gegen den Besitzer aufgerollt wird. Dass solche Fälle längst nicht purer Phantasie entspringen, sondern einen wahren Kern beinhalten, zeigt der Fall eines 32 Jahre alten Hartz IV Beziehers aus dem Landkreis Lichtenfels.
Anzeige bringt Fahnder auf die Spur
Dessen Dilemma: 15.000 Euro Bargeld, die sich in seiner Wohnung befanden, verschwanden im Februar dieses Jahres. Die Anzeige, welche er beim zuständigen Polizeirevier erstattete, sollte sich allerdings als Eigentor erweisen. Denn nicht nur die Polizei erfuhr so von dem Diebstahl, sondern auch das zuständige Jobcenter vom Vermögen. Denn genau jenes kollidierte mit den Leistungen, die der Hartz IV Bezieher erhielt.
Vor dem Amtsgericht Lichtenfels fiel nun das Urteil gegen den Sozialbetrüger – eine Strafe von vier Monaten auf Bewährung und 80 Stunden Sozialarbeit. Für den Angeklagten immerhin ein mildes Urteil, hatte die Staatsanwaltschaft doch sechs Monate und 120 Stunden gefordert.
Dass das Jobcenter nichts von den 9.000 Euro, die aus einer Erbschaft, und dem Restbetrag, der von Freunden stammen sollte, wusste, begründete der Angeklagte mit seinem Mangel an Erfahrung mit dieser Art von Behördengängen. Die Rückforderung von 3.000 Euro seitens der Behörde, welche dem Prozess vorausging, hat dem Hartz IV Bezieher aber sicher gezeigt, dass Vermögen für den Bezug der Sozialleistungen durchaus relevant ist.