Hartz IV Bezieher müssen den Gürtel in der Regel enger schnallen. Zusätzliche finanzielle Belastungen werden angesichts der bereits angespannten Lage dann schnell auch zu einer emotionalen Belastungsprobe. Und die Nerven von Hartz IV Beziehern in Wuppertal werden derzeit auf eine harte Probe gestellt. Wie aus einer Pressemeldung des Tacheles e. V. hervorgeht, scheint die Stadtkasse aktuell vor allem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II ins Fadenkreuz genommen zu haben – und verschickt Zahlungsaufforderungen, an deren rechtlichen Unbedenklichkeit Zweifel bestehen.
Zahlungsaufforderung ohne Aktenzeichen und Sachverhalt
Was der Tacheles e.V. besonders heftig kritisiert, ist die Tatsache, dass den Schreiben wesentliche Merkmale fehlen, um die Forderungen für den Empfänger schlüssig zu begründen. So fehlen Aktenzeichen, Hinweise auf Bescheide und den konkreten Forderungsgrund.
Einzig die Angabe „Forderung Jobcenter Wuppertal /ALG II“ lässt vage Rückschlüsse auf den Auslöser der Zahlungsforderung zu. In den Augen der Experten mehr als ein grober Schnitzer, „diese nebulöse Praxis der Wuppertaler Stadtverwaltung bietet keinerlei Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu überprüfen“, so Harald Thomé. Der Verein stuft die Aufforderungen aus diesem Grund auch als rechtswidrig ein und stellt ein Mustereinspruchschreiben zur Verfügung.
Was Betroffene zusätzlich verunsichert, sind nicht nur die fehlenden Angaben zur Anspruchsgrundlage der Forderung, sondern auch die kurze Fristsetzung. Denn die Summe, welche seitens der Stadtkasse genannt wird, soll innerhalb nur einer Woche vom Empfänger beglichen werden.