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Sozialrichter: Zu viele fehlerhafte Hartz IV Bescheide

Fehlerhafte Hartz IV Bescheide sind für deutsche Sozialgerichte ein Dauerbrenner. Landen die Verfahren meist früher oder später auf den Schreibtischen der Richter und sorgen dafür, dass zumindest Sozialrichter nicht über einen Mangel an Arbeit klagen können. Allerdings sorgt die Flut von Anträgen auch dafür, dass für andere Verfahren kaum noch Platz ist und sich die Entscheidungszeiträume über Jahre hinziehen können.

Einer von Thüringens obersten Richtern hat jetzt seinem Unmut über diese Situation Luft gemacht und kritisiert in seinen Äußerungen auch offen die Unzulänglichkeiten der Verwaltung.

Fehler der Verwaltung sorgen für Klageflut

Martin Stoll, Präsident des Landessozialgerichtes, bezeichnete unter anderem die Fehler der öffentlichen Verwaltung als Ursache für die Flut an Verfahren, welche die Sozialgerichte des Landes vor sich herschieben. Insgesamt seien dies 30.000. Und obwohl im letzten Jahr zum ersten Mal seit mehr als 15 Jahren weniger neue Verfahren eingegangen sind, ist das Pensum dennoch beachtlich.

Denn gemessen am Jahr 2010 ist der „Verfahrensstau“ um immer noch 4,5 Prozent höher. Dass in der öffentlichen Verwaltung gerade in puncto Hartz IV Fehler an der Tagesordnung zu seien scheinen, ist aber nicht nur an der reinen Zahl der Verfahren, die rund zwei Drittel der im letzten Jahr eingegangenen rund 25.000 Fälle ausmachen, erkennbar.

Der Präsident des Landessozialgerichtes Thüringen verwies darauf, dass rund 50 Prozent der Verfahren im Sinne der Hartz IV Bezieher entschieden werden.

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